Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und als vorsorgliche Maßnahme zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern spricht die Helios Klinik Schkeuditz einen sofortigen Besucherstopp aus. Die Corona-Infektionszahlen sind gerade in Nordsachsen in den vergangenen Tagen sprunghaft angestiegen und haben die Grenze von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten.
Das ist Anlass für die Klinik ab sofort wieder einen Besucherstopp auszusprechen. „Wir bitten unsere Patienten und deren Angehörige um Verständnis und aktive Mithilfe. Zum vorsorglichen Schutz unserer Patienten, ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter sind vorläufig keine Besuche und Begleitungen von Patienten möglich“, begründet Melanie Rosche, Klinikgeschäftsführerin der Helios Klinik Schkeuditz die vorsorgliche Maßnahme.
Kranke, die oft ein geschwächtes Immunsystem haben, oder Menschen mit Vorerkrankungen sind neben Älteren bei einer Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährdet.
„Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Patienten und unserer Mitarbeiter hat in der aktuellen Situation höchste Priorität. Ich bitte deshalb alle Patienten, Angehörige, Begleitpersonen und Besucher um Verständnis. Letztendlich dienen all diese Maßnahmen nur dem Ziel, unserer Verantwortung als Gesundheitsversorger gerecht zu werden“, ergänzt Professor Henrik Rüffert, Ärztlicher Direktor der Helios Klinik Schkeuditz.
Besuche sind nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen (z.B. medizinische und soziale Gründe, Geburtshilfe) und nur nach vorherigem telefonischen Kontakt mit den entsprechenden Stationen möglich. Die Entscheidung, ob ein Besuch möglich ist, obliegt dem medizinischen Personal, muss aber zwingend von diesem genehmigt und angemeldet sein.
Die neuen Bestimmungen im Detail:
· Besuche nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen
· Bei erteilter Besuchserlaubnis nur ein Besucher pro Patient und Tag
· Eingangsbeschränkung in die Klinik
· Einhaltung der Abstandsregelung und tragen eines Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts
· gründliche Händedesinfektion bei Betreten der Klinik
· Kein Besuch bei Erkältungs- oder Grippesymptomen
Donnerstag, der 22. Oktober 2020: Neue Corona-Schutzverordnung regelt den Ernstfall in Sachsen
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