Die Kontaktnachverfolgung hat noch immer oberste Priorität bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Um Infektionsketten zu durchbrechen und andere Menschen zu schützen, arbeiten im Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig aktuell rund 25 Personen daran, die Kontakte von positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen nachzuverfolgen.

In der nächsten Woche werden die Teams erneut aufgestockt. Der Arbeitsaufwand ist hoch, aber derzeit gelingt es, alle Kontakte zeitnah nachzuverfolgen. Seit Ausbruch der Pandemie wurden 9400 Kontaktpersonen von rund 550 Infizierten ermittelt.

Zielgerichtete Suche

Wenn das untersuchende Labor dem Gesundheitsamt einen positiven Covid-19-Test meldet, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah Kontakt zur infizierten Person auf um herauszufinden, mit wem die Person in Kontakt stand und wie intensiv diese Kontakte jeweils waren.

Die ermittelten Kontakt werden einer Kategorie zugeordnet:

Kontakte der Kategorie I: all diejenigen, die in intensiverem Austausch zur infizierten Person standen. Sie hatten beispielsweise mindestens fünfzehn Minuten lang „Face-to-Face“-Kontakt oder sogar Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten der infizierten Person. Hier geht das Gesundheitsamt von einem höheren Infektionsrisiko aus.

– 14 Tage Quarantäne
– Test frühestens drei Tage nach dem letzten ungeschützten Kontakt
– Getestet wird unabhängig von Symptomen
– Ist der Test positiv wird er in die Statistik aufgenommen
– Bei negativem Test: 14 Tage Quarantäne bleibt, da ein Ausbruch der Erkrankung in dieser Zeit noch möglich ist
– Parallel wird die Gesundheit dieser Patienten überwacht (Körpertemperaturerfassung und Selbstbeobachtung auf Symptome). Treten Symptome auf, erfolgt umgehend ein weiterer Test.

Bei Kontaktpersonen, die nicht der Kategorie I entsprechen wird immer individuell und situativ entschieden, ob ein Test indiziert ist. Ein Test muss nicht zwingend erfolgen. Die Entscheidung wer getestet wird, treffen die Ärzte immer anhand der jeweiligen Situation.

Hinweis: Um die Pandemie einzudämmen stützt sich das Gesundheitsamt auf die drei Säulen

– Test von Personen mit Symptomen und Kontaktpersonen Kategorie 1
– Isolierung von Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden
– Quarantäne von Kontaktpersonen

Ermittlung und Veröffentlichung des Inzidenzwertes

Festgestellt wird der Inzidenzwert im Gesundheitsamt. Deshalb ist die vom Landkreis Leipzig veröffentlichte Zahl aktuell. Die Werte werden täglich auf www.landkreisleipzig.de veröffentlich. Im Landkreis wurde der Inzidenzwert von 50 am 22. Oktober überschritten.

Berechnung der Inzidenz am 22.10.:

Fallzunahme

am 22.10. -> +
am 21.10. -> + 19
am 20.10. -> + 3
am 19.10. -> +  2
am 18.10. -> + 12
am 17.10. -> + 19
am 16.10. -> + 21
__________________
129 Summe Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen
Oder: Zahl der Infizierten (fortlaufend) am 22.10. -> 433

Zahl der Infizierten (fortlaufend) am 15.10. -> 304 = Neuinfektionen

129 dividiert durch die Einwohner des Landkreises (gerundet 250.000) multipliziert mit 100.000 ergibt einen Inzidenzwert von 51,6.
Hinweis: Die Zahl der aktuell Infizierten kann nicht als Berechnungsgrundlage des Inzidenz-Wertes herangezogen werden.

In den vergangenen Tagen waren die Zahlen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht deckungsgleich mit denen vom Landratsamt veröffentlichten Zahlen. Das lag an Verzögerungen in der Meldekette. Das RKI fragt die Zahlen nicht bei den örtlichen Gesundheitsämtern ab, sondern zentral bei den Landesuntersuchungsanstalten (LUA) in den jeweiligen Bundesländern.

Das Gesundheitsamt meldet vorher die Zahlen ans LUA. Die Meldekette ist also etwas länger. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte bedenken Sie auch, dass es aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens auch bereits in den Gesundheitsämtern zu Verzögerungen kommen kann.

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