Die Kommunale Bürgerumfrage nimmt in diesem Jahr auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Blick. Unter dem Motto „Leben in Leipzig“ werden in diesen Tagen rund 9.000 Fragebögen an zufällig ausgewählte Leipzigerinnen und Leipziger verschickt. Durch die abgefragten Themenkomplexen lassen sich die Folgen der Pandemie auf die Lebenslagen der Bürger ermitteln.
Denn bereits seit 1991 erfragt das Amt für Statistik und Wahlen unter anderem die Lebenszufriedenheit der Einwohner und welche Problemlagen sie identifizieren. Die daraus gewonnenen Daten sind eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Stadtverwaltung und fließen in kommunalpolitische Entscheidungen sowie die Planungen der Ämter mit ein.
Die jetzt verschickten Fragebögen enthalten drei verschiedene Fragenkataloge, deren Themen aus den Fachaufgaben der beteiligten Ämter, Referate und Eigenbetriebe resultieren. Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger erhalten jeweils eine der drei Varianten. Gefragt wird nach der demografischen und sozioökonomischen Situation der Angeschriebenen, weitere Schwerpunkte der Befragung sind die allgemeine Lebenszufriedenheit und Zukunftssicht, die Lebensbedingungen, Fragen zur Wohnung, geplanten Umzügen oder zur Verkehrsmittelnutzung.
Die Befragung umfasst zudem Einschätzungen zur Corona-Pandemie, zu Einstellungsmustern gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu Kulturangeboten, zur Sportstättennutzung, zum Ehrenamt, sowie den Dienstleistungen der Stadtreinigung Leipzig.
Alle für die Untersuchung ausgewählten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Fragen innerhalb von drei Wochen ab Erhalt zu beantworten – dies ist auch im Internet unter www.leipzig.de/buergerumfrage möglich. Schriftlich beantwortete Fragebögen können im beigefügten Umschlag portofrei zurückgeschickt oder in jedem Bürgeramt der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Die Teilnahme an der Bürgerumfrage ist freiwillig. Die Ergebnisse sind umso zuverlässiger, je mehr Menschen den Fragebogen beantworten, weshalb die Stadt Leipzig um rege Teilnahme bittet. Alle Angaben werden streng vertraulich und anonym nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Statistikgesetzes des Freistaates Sachsen behandelt.
Die Auswertungen erfolgen nicht für einzelne Personen, sondern nur für zusammengefasste Bevölkerungsgruppen. Rechtsgrundlage der Befragungen ist die vom Leipziger Stadtrat beschlossene Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig.
Erste Ergebnisse der Befragungen liegen im Frühjahr 2021 vor. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Statistik und Wahlen unter den Telefonnummern (0341) 123-2826 und -2827 oder per E-Mail unter befragung@leipzig.de zur Verfügung.
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