Mit der Entwicklung des Landkreises Nordsachsen zum Risikogebiet und auch mit den in der Region Eilenburg steigenden Infektionszahlen, sind Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahren erforderlich.
Die seit heute geltende Allgemeinverfügung des Landratsamtes, zu finden unter www.eilenburg.de oder www.landkreis-nordsachsen.de, schreibt u.a. fest:
– Erfassung von Kontaktdaten neben den bekannten Bereichen (Gastronomie, Sport u.ä.) nun-mehr auch in Betrieben. Ausgenommen bleiben Läden.
– Familien-, Betriebs- und Vereinsfeiern sind nur noch mit max. 10 Personen zulässig (auch im privaten Bereich)
– Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung, insbesondere auf Märkten, in Bushaltestellen, in Gebäuden mit Publikumsverkehr sowie in Schulgebäuden und dem Schulgelände (Ausnahme im Unterricht)
– Sonstige Veranstaltungen dürfen nur noch mit maximal 100 Personen stattfinden
– Schließung von Gaststätten zwischen 22 und 5 Uhr
– Abgabeverbot von Alkoholika zwischen 22 und 5 Uhr (z.B. an Tankstellen)
Für Einrichtungen der Stadt Eilenburg werden vorsorglich zur Eindämmung weitere Infektionsket-ten darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Das Rathaus und die Außenstelle am Maxim-Gorki-Platz bleiben für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen, eilbedürftige Angelegenheiten werden nach telefonischer Terminvergabe bearbeitet (Tel. 652-0).
2. Die Turnhallen werden für den Vereinssport geschlossen.
3. Die Räumlichkeiten der Jugendhäuser werden geschlossen, Aktionen im Außenbereich bleiben möglich.
4. Die Vereinsnutzung im Dr.-Külz-Ring 9 sowie in den Jugendhäusern wurde untersagt.
5. Die Angebote in der Schwimmhalle werden weiter eingeschränkt.
6. Das Bürgerhaus bleibt bis zum 09. November 2020 geschlossen.
7. Die Stadtratssitzung am 02. November 2020 ist abgesagt.
8. Die Einwohnerversammlung des Stadtteil Bergs am 05. November 2020 fällt aus.
9. An Eheschließungen im Rathaus können nur 10 Personen (inklusive Brautpaar) teilnehmen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld telefonisch im Rathaus zur aktuellen Lage.
Bitte informieren Sie sich über Ausnahmen und Übergangsregelungen über die jeweiligen Veranstalter, telefonisch in den entsprechenden Einrichtungen oder beim zuständigen Ansprechpartner in der Verwaltung.
Donnerstag, der 22. Oktober 2020: Neue Corona-Schutzverordnung regelt den Ernstfall in Sachsen
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