Gestern fand im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Linksfraktion: „Als Lehre aus der Corona-Krise den Zugang zu guter Gesundheitsversorgung für alle garantieren und organisieren!“ (Drucksache 7/3263) statt.
Dazu erklärt Susanne Schaper, Sprecherin für Gesundheitspolitik: „Die Anhörung hat gezeigt, dass es in unserem Land immer noch zu viele Menschen gibt, die im Krankheitsfall medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Wer Beitragsrückstände hat, erwerbslose EU-Bürger/-in ist, keinen geregelten Aufenthaltsstatus besitzt oder aus sonstigen Notlagen nicht versichert ist, erhält nur schwer Zugang zu unserem Gesundheitssystem. Das ist in Zeiten der Pandemie besonders gefährlich, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern für die gesamte Gesellschaft. Gesundheit ist und bleibt ein Menschenrecht!“
Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik, fügt hinzu: „Die Anhörung hat gezeigt, dass wir in Sachsen dringend ein flächendeckendes, mit aufsuchender Sozialarbeit gekoppeltes Netz von Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherung brauchen. Auch diejenigen, die aufgrund einer besonderen Lebenssituation durch Armut, Wohnungslosigkeit oder fehlenden Aufenthaltsstatus nicht zum Arzt gehen können, benötigen Zugang zu medizinischer Versorgung. Nur so kann die Integration der betroffenen Menschen in die öffentliche Gesundheitsversorgung gelingen.
Nötig sind anonymisierte Krankenscheine zur Sicherung der Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung oder Aufenthaltsstatus. Außerdem brauchen wir Testmöglichkeiten bei Verdacht auf COVID-19, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss in ganz Sachsen in die Lage versetzt werden, Menschen in prekären Lebenslagen stärker zu unterstützen.“
Hintergrund: Laut einer Studie der ,Ärzte der Welt‘ sind etwa ein Fünftel der Betroffenen Kinder und Heranwachsende unter 20 Jahren. Dabei ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen seit mehr als 40 Jahren für Deutschland verbindlich.
Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, notwendige Gesundheitsdienste allen hier lebenden Menschen diskriminierungsfrei zugänglich zu machen. Das ist aber in der Realität nicht der Fall. Beispielhaft gehen die Länder Thüringen und Berlin mit entsprechenden Clearingstellen und Anonymen Behandlungsscheinen voran. Auch in der Stadt Leipzig wird der Verein CABL e.V. städtisch gefördert.
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