Zu Beginn der Erkältungssaison weisen das sächsische Gesundheits- sowie das Kultusministerium noch einmal darauf hin, dass nicht jeder Schnupfen, gelegentlicher Husten bzw. Kratzen im Hals oder Räuspern zwangsläufig auf eine Corona-Infektion hinweist. Treten diese leichten Symptome auf, können die Kinder trotzdem die Schule oder die Kindertagesbetreuung besuchen und benötigen keine gesonderte Gesundheitsbescheinigung.
Aufgrund der noch geringen Erfahrung im Umgang mit dem neuen Virus ist völlig klar, dass bei den Eltern und den Verantwortlichen in den Einrichtungen Unsicherheiten bestehen. Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos ist nicht möglich, aber andererseits ist auch der Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen nicht das Mittel der Wahl.
Grundsätzlich wird es immer ein Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung sein.
Wichtig bleibt: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, zu Hause bleiben sollen. Die Einschätzung treffen auch grundsätzlich weiterhin die Eltern.
Bei Auftreten mindestens eines dieser Krankheitsanzeichen entscheiden die Eltern, ob ihr Kind einen Arzt benötigt:
• Fieber ab 38 °C
• Husten (keine bekannte chronische Erkrankung, z.B. Asthma)
• Durchfall
• Erbrechen
• allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen)
• Geruchs- oder Geschmacksstörungen
Falls eine Vorstellung beim Arzt für nicht notwendig erachtet wird, muss das Kind zwei Tage zur Beobachtung zu Hause bleiben. Es darf die Einrichtung wieder besuchen, wenn es 24 Stunden fieberfrei und bei gutem Allgemeinbefinden ist. Geht das Kind zum Arzt, entscheidet dieser über das weitere Vorgehen.
Detaillierte Informationen finden Sie dazu online: http://schule-sachsen.de/20_09_16_Empfehlung_Krankheitsanzeichen.pdf
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