Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen. Bei der Ermittlung der Regelbedarfe wird Bezug zur Vergleichsgruppe genommen, also derjenigen Haushalte in Deutschland, die zu den einkommensschwächsten 15 Prozent gehören. Das sind Menschen, die bereits an der Armutsgrenze leben.
Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend willkürlich abzuziehen.
Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelsatzhöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbe-zieher/-innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten.
Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie Deutschland fordern schon seit langer Zeit eine Erhöhung der Regelsätze und ebenso eine transparente, sach- und realitätsgerechte Berechnung selbiger. Die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) unterstützt diese Forderungen und beteiligt sich mit einer Unterschriftensammlung an den Aktionstagen „AufRecht bestehen“.
„Wir beraten Menschen, die direkt von den Auswirkungen der niedrigen Regelsätze betroffen sind“, begründet Marco Ringeis von der KEL das Engagement der Einrichtung. „Und durch die Coronakrise verschlechtert sich die Lebenslage der Ratsuchenden noch mal erheblich.“ So würden steigende Lebensmittelpreise oder auch der Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken bei den von Armut betroffenen Menschen zur weiteren Verschärfung des Mangels führen.
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