Kultusminister Christian Piwarz übergibt am Mittwoch (14. Oktober) Fördermittel von insgesamt rund 2,77 Millionen Euro an den Landkreis Meißen für die digitale Ausstattung von Schulen. Es handelt sich um Fördermittel aus dem DigitalPakt 1 (rund 2,5 Millionen Euro).
Mit diesen Mitteln ist geplant, den Schulen einen leistungsstarken Internetzugang in den Schulgebäuden zu ermöglichen und digitale Arbeitsgeräte für Lehrer und Schüler anzuschaffen. Die zusätzlichen rund 270.000 Euro kommen aus dem DigitalPakt 2 für die weitere Anschaffung von Endgeräten.
DigitalPakt 1:
Die digitale Infrastruktur von Schulen wird in Sachsen nach der Richtlinie Digitale Schulen gefördert. Insgesamt stehen dafür rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Es sind 563 Anträge im Umfang von 253 Millionen Euro eingegangen. Davon wurden bereits 507 Anträge mit einem Volumen von 234 Millionen Euro bewilligt.
Gefördert werden vorrangig die digitale Infrastruktur in Schulen, wie Verkabelung, Schulserver oder WLAN-Netzwerke. Aber auch die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Displays oder von Laptops, Notebooks und Tablets wird unterstützt. Wie die Fördermittel verwendet werden, wird zuvor im Medienbildungskonzept und Medienentwicklungsplan festgelegt. So wird dem „Primat des Pädagogischen“ Rechnung getragen.
Der Fördermittelbescheid betrifft folgende Schulen im Landkreis Meißen:
BSZ Großenhain
Fachschule für Landwirtschaft Großenhain
Förderzentrum Priestewitz
Förderzentrum „Peter Rosegger“ Coswig
Schule „An der Nassau“ Meißen
Anne-Frank-Schule Radebeul
BSZ Meißen-Radebeul
Medizinische Berufsfachschule der Elblandkliniken Stiftung und Co. KG Meißen
BSZ Riesa
Geschwister-Scholl-Gymnasium Nossen
DigitalPakt 2:
Bei dem insgesamt 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm des Bundes handelt es sich um eine Ergänzung zum „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“. Aus diesem Programm stehen Sachsen zusätzlich 28 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln für mobile Endgeräte an den Schulen zur Verfügung. Es sind 559 Anträge im Umfang von rund 28 Millionen Euro eingegangen.
Davon wurden 550 Anträge mit einem Volumen von 27,8 Millionen Euro bewilligt. Die Endgeräte werden von den Schulträgern beschafft, die diese den Schulen zur Verfügung stellen. Die Schulen vor Ort sollen entsprechend dem Bedarf darüber entscheiden, welchen Schülern die Geräte leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Geräte bleiben im Eigentum des Schulträgers.
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