Bürgerbüro und Standesamt können ab Montag nur noch mit Termin besucht werden. Rathaus geschlossen: Das Rathaus bleibt aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens ab dem 19.10.2020 für den offenen Besucherverkehr geschlossen. Telefonische Voranfragen und Terminvereinbarung für einen unaufschiebbaren Zweck sind möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu die Rathaus-Zentrale bzw. das Bürgertelefon unter der Rufnummer 03423 652 0.

Bürgerbüro: Besuch und Terminvergabe

Das Bürgerbüro der Stadt Eilenburg kann nur von Einwohnerinnen und Einwohnern besucht werden, die einen Termin vereinbart haben. Um Wartezeiten zu vermeiden und Kontakte zu minimieren, können diese ab sofort unter www.terminland.de/eilenburg online gebucht werden.

Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann sich im Rahmen der Öffnungszeiten seinen Wunschtermin buchen. Bei der Terminbuchung müssen das entsprechende Anliegen sowie die Kontaktdaten an-gegeben werden. Nach der Buchung wird eine Bestätigungsmail generiert, in der ein Link für eine mögliche Verschiebung oder Stornierung des Termins enthalten ist. Natürlich sind auch weiterhin telefonische Terminabsprachen unter der Rufnummer 03423 652261 möglich.

Standesamt: Besuch und Trauungen

Für das Eilenburger Standesamt sind nur telefonische Terminabsprachen unter der Telefonnummer 03423 652148 oder -652155 möglich.

Bisher geplante Hochzeiten können durchgeführt werden, sind aber auf das Brautpaar und acht Begleitpersonen zu beschränken.

Hinweise zum Besuch im Rathaus

Besuchen Sie das Rathaus nur mit einem Termin und nutzen Sie dafür den Hintereingang (Klingel Bürgerbüro). alten Sie sich im Bürgerbüro, im Standesamt sowie im gesamten Rathaus an die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln. Das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes ist Pflicht.

Umfrage zum Radverkehr in Eilenburg

Im Rahmen einer aktuellen Radverkehrsanalyse möchte die Stadtverwaltung Eilenburg in einer anonymen Umfrage von den Einwohnern der Stadt Eilenburg und der Nachbargemeinden, wissen, wie Sie das Radfahren in Eilenburg einschätzen. Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger Meinung hilft uns, die Radverkehrssituation in Eilenburg zu verbessern. Für die Umfrage und die persönliche Bewertung des Radfahrens in Eilenburg werden ca. 10 – 15 Minuten Zeit benötigt.

Der Fragebogen ist auf der Startseite der städtischen Homepage www.eilenburg.de eingestellt. Dieser kann auch in Papierform ausgefüllt und im Bürgerbüro der Stadt abgegeben, in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen bzw. per Post an die Stadtverwaltung Eilenburg, Radverkehrs-verantwortlicher, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg geschickt werden (ohne Absenderangaben). Fragebögen sind auch im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg erhältlich.

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 31.10.2020 möglich.

Gewerbliche Anlieger haben kostenfreie Nutzung der Gehwege für Warenauslagen und Freisitze nicht in Anspruch genommen

Im Juni beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg aufgrund der Corona-Situation, dass gewerbliche Anlieger zur Förderung des Umsatzes und der Reduzierung von Ansteckungsgefahren öffentliche Gehwege kostenfrei für Warenauslagen und Freisitze nutzen können.

Dieser Regelung hatte der Stadtrat zunächst probeweise für die Freiluftsaison 2020 zugestimmt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass davon durch die Gewerbetreibenden kein Gebrauch gemacht wurde. Einen Nutzen gab es allerdings für die Gastronomen, die sowieso einen festen Freisitz unterhalten und nun von der zu zahlenden Gebühr durch die Sonderregelung befreit werden konnten.

Unabhängig von der diesjährigen Sonderregelung zur großzügigeren Nutzung ist eine kostenfreie Nutzung öffentlicher Gehwege durch gewerbliche Anlieger generell bis zu einem Meter möglich.

Der Bereich Ordnung und Sicherheit informiert

Vandalismus auf dem Burgberg und im Stadtpark

Am Wochenende wurden der Spielplatz im Stadtpark sowie der Bereich am Sorbenturm auf dem Burgberg in einem erschreckenden Zustand hinterlassen.

Auf dem Kinderspielplatz im Stadtpark waren auf dem gesamten Areal Unmengen an Glasscherben verteilt. Eine enorme Gefahr für die Kinder, welche den Abenteuerspielplatz eigentlich zum Austoben nutzen wollen. In der Nacht vom Samstag zum Sonntag wurde der Platz als Aufenthaltsort genutzt und dann in diesem Zustand hinterlassen.

Ein schlimmeres Bild bot sich am Sonntagmorgen am Sorbenturm auf dem Burgberg. Die Mauer wurde beschmiert, Sachen angezündet und Müll hinterlassen.

Die Stadtverwaltung wird jeder Form von Vandalismus nachgehen sowie ahnden und hat bereits die Polizei zur Aufklärung hinzugezogen.

Haben Sie dennoch etwas gesehen oder mitbekommen, dann möchten wir Sie bitten Ihre Hinweise dem Sachgebiet „Ordnung und Sicherheit“ mitzuteilen. Dieser ist unter der Rufnummer 03423 652171 erreichbar.

Hundehalter aufgepasst!

Aus gegebene Anlass weißt die Stadtverwaltung Eilenburg auch noch einmal darauf hin, dass Hundekot zu entsorgen ist. Dafür können auch die städtischen Mülleimer genutzt werden. Helfen Sie mit Eilenburg sauber zu halten und beseitigen Sie die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß. Bei Verstößen wird dies mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro geahndet.

Weiterhin werden alle Hundehalten um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Auf ausgewiesenen Hundewiesen dürfen Hunde ohne Leine laufen gelassen werden. Jedoch sollte dennoch Rücksicht auf vorbeikommende Radfahrer oder Spaziergänger genommen und darauf geachtet werden, dass der Hund bzw. die Hunde nicht auf Passanten „losstürmen“. Außerhalb der Hundefreilaufflächen besteht im gesamten Stadtgebiet ein Leinenzwang. Auch dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro geahndet.

Sitzung des Stadtausschusses

Alle Einwohner der Stadt Eilenburg sind zur öffentlichen Sitzung des Stadtausschusses am Montag, dem 19.10.2020, 18:00 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Großer Saal), Franz-Mehring-Straße 23 eingeladen. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen unter anderem nachfolgende Punkte:

  • Investiver Zuschuss Sportverein Lok Eilenburg
  • Schulgebäudeerweiterung an der Friedrich-Tschanter-Oberschule, Oberschule Dorotheenstrasse 4, 04838 Eilenburg, Stadt, Los 01 bauvorbereitende Tiefbau- und Kanalarbeiten – Vergabebeschluss

Die Besucher sind aufgefordert, die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Weiter-hin ist die ausliegende Liste zur Teilnehmerregistrierung zu nutzen und für den Bedarfsfall ein Mund-Nasen-Schutz vorzuhalten.

Neues aus dem Stadtrat

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 05. Oktober 2020 und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

Neues Löschgruppenfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Eilenburg

Die Freiwillige Feuerwehr der Großen Kreisstadt Eilenburg benötigt ein neues Löschgruppenfahrzeug. Das derzeit genutzte Löschgruppenfahrzeug ist jetzt schon 28 Jahre alt, der Aufbau rostet und Ersatzteilbeschaffungen bei Reparaturen werden immer schwieriger. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Eilenburg die Fahrzeugbeschaffung eines LF20 (Löschgruppenfahrzeug 20) ausgeschrieben. Der Stadtrat hat beschlossen, dass der Auftrag an die Firma Schlingmann GmbH & Co. KG vergeben wird.

Das LF20 kostet 406.599 Euro, wobei 168.000 Euro vom Freistaat Sachsen gefördert werden.

Frau Tina Herdling als Friedensrichterin für die Amtsperiode 2020-2025 gewählt

Laut dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle einzurichten, deren Aufgaben von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter und ggf. dessen Stellvertreter wahrgenommen werden. Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.

Mit Ablauf der Wahlperiode war das Amt des Friedensrichters und dessen Stellvertreters für die Amtszeit 2020 bis 2025 auszuschreiben. Nach persönlicher Vorstellung im Stadtausschuss, wählte der Stadtrat Frau Tina Herdling zur Friedensrichterin der Großen Kreisstadt Eilenburg für die folgenden 5 Jahre – der Amtsantritt erfolgt nach der durch das Amtsgericht Eilenburg vorzunehmenden Vereidigung.

Gemäß Abstimmung mit dem Amtsgericht war zur Besetzung des stellvertretenden Friedensrichters eine weitere Ausschreibung erforderlich, so dass diese Wahl sobald als möglich separat folgen soll.

3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Eilenburg und die Kindertagespflege

Die Stadtverwaltung Eilenburg erhöht in der geänderten Satzung den Elternbeitrag für einen 9-h-Krippenplatz. Grund dafür ist, dass der Gemeindeanteil stets höher wird. Um dem rechtzeitig entgegenzuwirken und eine Erhöhung in moderaten Schritten durchzuführen haben die Stadträte den Beitrag für den 9-h-Krippenplatz im Jahr 2021 auf 200 € und im Jahr 2022 auf 215 € festgelegt.

Die steigenden Kosten begründen sich in den zu betreuenden gestiegenen Kinderzahlen, den an-erkannten mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten (z. B. Vor- und Nachbereitungszeit), der generellen Betriebskostensteigerung inklusive Mindestlohnerhöhung sowie der vollen Auslastung nach dem Umbau der Kindertagesstätten „Bummi-Kneipp“ und „Löwenzahn“, sodass wiederum zusätzliches gut ausgebildetes Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen eingestellt werden musste.

Außerdem ist die jährliche Erhöhung der Kosten des pädagogischen Fachpersonals zu beachten. Neben den Auswirkungen der Personal- und Sachkosten ist die Instandhaltung der Gebäude ebenso wichtig.

Diese Investitionen sind nötig, um dem Anspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz in guter Qualität sowie den Anforderungen des sächsischen Bildungsplanes gerecht zu werden.

Planung eines Platzes mit Brunnen zur Thematik Sage von der Nymphe am Dr.-Külz-Ring

Im Zuge des Umbaus der Bushaltestellen am Dr.-Külz-Ring wird auch die Grünfläche im Innenbereich umgestaltet. Dies betrifft die gesamte Grünanlage im Abschnitt zwischen Rinckartstraße und Schulstraße, welche von alten Linden als Alleebäumen geprägt ist. Ein zentraler Bestandteil der Grünflächengestaltung ist der kleine Platz, auf dem derzeit noch der seit langem außer Betrieb genommene Brunnen steht.

Der Stadtrat hat in seiner vergangenen Sitzung den Beschluss gefasst, dass bei den Planungen zur Gestaltung der Grünfläche am Dr.-Külz-Ring ein Platz mit einem Brunnen mit dem Thema Quelle / Sage von der Nymphe vorgesehen wird. Gestaltungsvorschläge dafür sollen über einen Künstlerwettbewerb ermittelt werden. Somit hätte Eilenburg, neben dem Heinzelmännchenbrunnen auf dem Marktplatz, einen weiteren Brunnen, welcher mit einer Eilenburger Sage in Verbindung gebracht wird.

Hinweise zur Entsorgung von Grünschnitt auf dem Wertstoffhof

Die REMONDIS Eilenburg GmbH musste zuletzt bei der Anlieferung von Grünschnitt auf dem Wertstoffhof feststellen, dass vermehrt Verunreinigungen enthalten waren, welche durch die Mitarbeiter aussortiert werden mussten. Diese Verunreinigungen führen leider zu steigenden Entsor-gungspreisen. Deshalb wird darauf hingewiesen folgende Hinweise bei der Abgabe von Grünschnitt (kostenfrei bis 2qm pro Anlieferung für die Bürger der Stadt Eilenburg und Ortsteile) zu beachten:

Grünschnitt darf enthalten:

Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis zu einem Durchmesser von 15 cm und bis zu einer Länge von 2m, Grasschnitt, Laub, Rasenmahd, Stroh, Unkraut

Grünschnitt darf nicht enthalten:

Glas, Kunststoff, Holz, Metall, Steine, Bauschutt, Kehrabfälle, Erde, Grasnarbe, Wurzeln, Wurzel-ballen

Weitere Hinweise sind der Abfallsatzung der Stadt Eilenburg zu entnehmen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der REMONDIS Eilenburg GmbH gern zur Verfügung.

Kontakt: REMONDIS Eilenburg GmbH | Frau Kraft-Quitzsch | Tel.: 03423 690 140

Neues aus der Schwimmhalle

Schließzeit

Das Bad am Samstag, dem 17. Oktober sowie am Sonntag, dem 18. Oktober für den Bade- und Saunabetrieb geschlossen. Grund dafür sind krankheitsbedingte Personalausfälle. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg

Straße Schießstandweg
Maßnahme Vollsperrung – Abschnitt zwischen dem Feldlerchenweg und Neuerschließung Eigenheimstandort (Richtung B87)
Zeitraum 31.08.2020 – 30.10.2020
Grund grundhafter Straßenausbau

Straße Dr.-Külz-Ring
Maßnahme Vollsperrung – Abschnitt zwischen Steinstraße /Röberstr. bis Samuelisdamm
Zeitraum ab 26.10.2020 – 30.12.2020
Grund Neubau Trinkwasserleitung

Straße Torgauer Str. zwischen Kleine Mauer Str. /Dr.-Külz-Ring bis Einmündung Nordring
Maßnahme Vollsperrung. Umleitung erfolgt in Fahrtrichtung Ost ab Marktkreuzung über Rinckartstr. – links, Dr.-Külz-Ring W.-Raabe-Str.- Fr.-Mehring-Str. – zur Torgauer Str. Umleitung in Richtung EB Berg über Nordring: Die Zufahrt vom Nordring und Kleine Mauer Str. sowie Dr.-Külz Ring in Richtung Torgauer Straße ist gesperrt!
Zeitraum 26.10.2020 – 27.10.2020
Grund Neubau Trinkwasserleitung

Straße Bergstraße
Maßnahme halbseitige Sperrung– zwischen Mühlstraße und Sorbenweg
Zeitraum 19.10.2020 – 30.10.2020
Grund Verlegung von Stromleitungen

Straße Bergstraße
Maßnahme Vollsperrung – zwischen Mühlgrabenbrücke und Mühlstraße. Umleitung von S4 kommend über B107 Mittelweg – Fischerweg / oder innerörtlich von Bergstr. über Weinbergstr. zum Fischerweg
Zeitraum 26.10.2020 – 30.10.2020
Grund Verlegung von Stromleitungen

Straße Dorotheenstr.
Maßnahme Vollsperrung – zwischen Bernhardistr. und Breitscheidstr.
Zeitraum 29.10.2020
Grund Arbeiten mit einer Arbeitsbühne am Schulgebäude

„Vergessene“ Häuser in Leipzig: Impressionen des Verfalls + Bildergalerie, Update 13.10.2020 & Übersichtskarte

https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2020/10/Vergessene-Haeuser-in-Leipzig-Impressionen-des-Verfalls-347491

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