Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll die Schulsozialarbeit an der Adolph-Diesterweg-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen der Stadt Leipzig (Portitzer Straße 1, 04318 Leipzig), in neue Trägerschaft übergeben werden. Sie wird anteilig aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen und Eigenmitteln der Stadt Leipzig, Schulsozialarbeit, finanziert.
Die fachlichen Anforderungen an das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit basieren auf dem Förderkonzept zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit). Darin finden sich Angaben zu Zielgruppen, thematischen Schwerpunkten, geeigneten Instrumenten und programmbezogenen Zielen, die an schulstandortbezogene Bedarfe und Zielstellungen anzupassen sind.
Weiterhin gelten in der jeweils aktuellen Fassung die FRL Schulsozialarbeit und die Regelung für die Antragsteller zur Umsetzung der FRL Schulsozialarbeit (www.ksv-sachsen.de/kinder-und-jugendliche/jugendhilfefoerderung/schulsozialarbeit).
Den Freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 30. Oktober 2020, 12 Uhr, Leistungsangebote abzugeben. Angesprochen sind vornehmlich Träger, die sowohl in der Schulsozialarbeit als auch im jeweiligen Sozialraum über umfangreiche Erfahrungen verfügen.
Das Förderkonzept zur Förderrichtlinie sowie die Gliederungsvorgaben sind unter www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales zu finden. Fachinhaltliche Fragen beantwortet Claudia Steudel, Tel.: 0341 123-4782, E-Mail: claudia.steudel@leipzig.de.
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