Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtags wurden heute zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes mehrere Sachverständige gehört. Das Gesetz zielt darauf ab, die Ladenöffnungszeiten am 31. Dezember an die des 24. Dezember anzupassen. Dadurch würden die Öffnungszeiten im Einzelhandel an diesen Tagen auf die Zeit von 6 bis 14 Uhr beschränkt.
Dazu erklärt Gerhard Liebscher, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel trugen 2020 in besonderem Maße dazu bei, die Grundversorgung unserer Gesellschaft auch in Pandemiezeiten zu sichern. Dabei wurde einmal mehr deutlich, welch enorme Arbeitsbelastung Beschäftigte im Einzelhandel tragen. Diese Menschen gilt es nun zu entlasten. Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Ladenöffnungszeit am 31. Dezember ermöglichen wir BÜNDNISGRÜNE auch den Beschäftigten im Einzelhandel, den verdienten Jahresausklang im Kreise ihrer Familien, Freundinnen und Freunden zu begehen.“
„Es gilt hier, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten und denen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu finden. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem eingebrachten Gesetzentwurf eine gute Lösung vorlegen konnten. Wenn der Gesetzentwurf wie vorliegend beschlossen wird, kann die Regelung bereits in diesem Jahr Anwendung finden.“
Als einer der Sachverständigen wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Jörg Lauenroth-Mago, Landesfachbereichsleiter Handel bei ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gehört. Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungszeitengesetzes erklärt er: „Der Gesetzentwurf, die Öffnungszeiten an Silvester auf 14 Uhr zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Wir brauchen aus Sicht der Beschäftigten im Handel und auch kleinerer und mittlerer Betriebe klare Regelungen auch beim Ladenschluss.“
„Die Corona-Pandemie hat zu einer erheblichen Mehrbelastung bei den Beschäftigen geführt. Die aktuell geltenden Hygienevorschriften führen häufig zu Konflikten mit Kundinnen und Kunden – dabei sind die Beschäftigten im Einzelhandel oftmals der ‚Prellbock‘. Die Begrenzung der Öffnungszeiten an Silvester auf 14 Uhr ist ein wichtiger Beitrag für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Auch führt die Begrenzung zu mehr Klarheit für Kundinnen und Kunden, die sich damit auf einen einheitlichen Ladenschluss zu Silvester einstellen können.“
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