Nach Schätzungen kommen in Deutschland jährlich ca. 10.000 Neugeborene mit alkoholbedingten Schädigungen zur Welt. Etwa 3.000 von ihnen leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS). Betroffene Kinder zeigen Verhaltensauffälligkeiten, Fehlbildungen sowie Organschäden.

Anlässlich des seit 1999 jährlich am 9. September begangenen „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Alkohol ist ein Zellgift und kann deshalb bei jedem Menschen zu körperlichen Beeinträchtigungen führen. Da es aber auch plazentagängig ist, birgt es für den Embryo bzw. Fetus ein ungleich größeres Risiko einer irreversiblen Schädigung. Jeder Tropfen Alkohol, den die werdende Mutter trinkt, gelangt über die Plazenta direkt zum Ungeborenen. Und jeder Tropfen Alkohol ist damit einer zu viel.“

Da die Leber des Ungeborenen je nach Stadium der Schwangerschaft den Alkohol noch nicht bzw. im Vergleich zur Mutter nur sehr viel langsamer abbauen kann, kann der Alkoholkonsum zu einer Beeinträchtigung der Organentwicklung sowie der Entwicklung des Gehirns führen. Auch wenn ein Kind zum Geburtszeitpunkt unauffällig erscheint, können sich zu einem späteren Zeitpunkt je nach Schweregrad der Krankheit Zeichen einer bleibenden Gehirnschädigung herausstellen, die auf den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft zurückzuführen sind.

Diese durch den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft hervorgerufenen pränatalen Schädigungen werden unter dem Oberbegriff FASD (Fetale Alkoholspektrumstörungen) zusammengefasst. Neben dem Vollbild des fetalen Alkoholsyndroms (FAS) umfasst FASD je nach Ausprägung verschiedene Unterkategorien und tritt in allen Gesellschaftsschichten auf.

„Um diese schwerwiegenden Schädigungen zu vermeiden, bedarf es lediglich 40 Wochen Alkoholabstinenz“, so die Ministerin. „Noch immer wissen aber zu viele Menschen nicht, dass Alkoholkonsum in der Schwangerschaft zu lebenslangen Behinderungen führen kann. Hier müssen wir etwas tun. Ich sage aber auch klar, dass wir hier alle gefordert sind.

Frühzeitige Aufklärung in der Schule ist wichtig. Genauso wichtig ist aber auch die Aufmerksamkeit des Umfeldes, wie z. B. des Partners, von Freundinnen und Freunden, Eltern oder Ärztinnen und Ärzten. Denn – und das ist die positive Nachricht – fetale Alkoholspektrumstörungen sind Behinderungen, die zu 100 Prozent vermeidbar sind.“

Weitere Informationen und Hilfestellungen zu Fetalen Alkoholspektrumstörungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesdrogenbeauftragten http://www.drogenbeauftragte.de, unter http://www.fasd-deutschland.de oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung http://www.bzga.de.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger

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