Die Staatsregierung hat am Dienstag (29.9.) beschlossen, das Sonderprogramm für Investitionen in die öffentliche Trinkwasserinfrastruktur („RL öTIS/2019“) fortzuschreiben und an den Bedarf anzupassen. Für Härtefälle wird die maximale Zuwendungshöhe von 20.000 auf 40.000 EUR pro Grundstück angehoben. Hierfür müssen die untere Wasserbehörde oder das Gesundheitsamt bestätigen, dass der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung unumgänglich ist. Als zusätzlicher Förderzweck ist die Sicherung der Wasserbeschaffenheit aufgenommen worden. Der Freistaat beteiligt sich an den Investitionskosten weiterhin mit bis zu 65 Prozent.
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: „Die Wasserversorgung in Sachsen ist durch drei Dürrejahre in Folge an ihre Grenzen gekommen. In manchen Orten sind die Hausbrunnen trocken gefallen. Die überdurchschnittlich trockenen Jahre 2018, 2019 und 2020 haben uns aber auch gezeigt, dass nicht nur die Wasserversorgung aus privaten Hausbrunnen überdacht werden muss.
Wir stecken mitten im Klimawandel und müssen auch künftig verstärkt mit Dürren rechnen. Daher ist es sinnvoll und notwendig, Investitionen in die öffentliche Trinkwasserversorgung zu fördern und dabei auch die Wasserqualität zu berücksichtigen. Die verbesserte Richtlinie ist ein wichtiger Baustein dafür. Das Thema Wassermangel müssen wir jedoch langfristig und strategisch angehen.“
Nach der heutigen Entscheidung des Kabinetts wird in Kürze der zweite Förderaufruf gestartet. Entsprechende Anträge können dann durch die Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare finden Sie nach Start des Aufrufes unter www.sab.sachsen.de
In Sachsen sind 99,3 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner an öffentliche Anlagen angeschlossen; etwa 27.000 Einwohnerinnen und Einwohner versorgen sich aus privaten Hausbrunnen. Um die Trinkwasserversorgung angesichts zunehmender Dürreperioden stabil zu halten, unterstützt Sachsen im Rahmen des Sonderprogramms seit April 2019 Investitionen zum Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung.
Im Ergebnis des Ersten Aufrufes wurden im September 2019 30 Förderbescheide an 14 Wasserversorgungsunternehmen mit einem gesamten Fördervolumen von rund 10,5 Millionen Euro ausgereicht. Somit können etwa 3.600 Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise 1.300 Grundstücke an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.
Mit der Förderung entlastet der Freistaat die Träger der öffentlichen Wasserversorgung und die betroffenen Grundstückseigentümer um fast zwei Drittel der Investitionskosten. Der verbleibende Eigenanteil ist von den Beteiligten gemeinsam aufzubringen und gewährleistet eine solidarische Gesamtfinanzierung.
Das Sonderprogramm RL öTIS/2019 ist bis 2023 befristet. Die Mittel werden über die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie ergänzend aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
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