Die coronabedingten Möglichkeiten zum Zahlungsaufschub von Fixkosten endeten für Verbraucher/-innen am 30. Juni 2020. Infolge dessen verzeichnen die Stadtwerke Leipzig laut Sozialamt aktuell eine zunehmende Anzahl von Haushalten, denen aufgrund von Rückständen die Sperrung der Energiezufuhr droht.
Für alle, die nach dem Corona-Lockdown noch in Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit sind, laufen die Rechnungen jetzt auf und die finanzielle Schieflage kann immer bedrohlicher werden.
„Strom als zentrales Element der Daseinsvorsorge ist für einen normalen Alltag von Familien und Alleinstehenden unverzichtbar. Die Begleichung von Rechnungen für Miete, Strom oder Gas sollten daher immer erste Priorität haben“, erklärt Thomas Griebel, Leiter der Verbraucherzentrale in Leipzig. Auch wenn andere finanzielle Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können, haben Kosten zur Existenzsicherung Vorrang.
Sollten die finanziellen Mittel dennoch fehlen, um die Stromrechnung zu begleichen, wissen die Schuldnerberater der Verbraucherzentrale Sachsen Rat. Im äußersten Notfall, also wenn beispielsweise eine Sperrmaßnahme und somit der Verlust des Stromes droht, kann das Sozialamt unterstützen. Hier gilt es möglichst schnell Kontakt zur Abteilung „Soziale Wohnhilfen“ aufzunehmen, um die Sperrung der Energiezufuhr zu verhindern.
Wer den eigenen Schuldenberg nicht mehr bewältigen kann und nicht weiß, welche Rechnung zuerst zu zahlen ist, wie ein Aufschub erwirkt wird oder generell mit der monatlichen Budgetplanung Sorgen hat, ist bei der Insolvenz- und Schuldnerberatung gut aufgehoben. Kostenfrei werden hier Kompetenzen vermittelt, ein Gesamtüberblick erarbeitet und bestehende Lösungsmöglichkeiten ausgelotet. Termine können telefonisch unter 0341-9608923 vereinbart werden.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger
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