Heute (28.09.) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) diejenigen Teilgebiete in Deutschland bekannt gegeben, die alleine auf Grund der geologischen Begebenheiten grundsätzlich als ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen.
Umwelt- und Energie-Staatssekretär Dr. Gerd Lippold betonte in dem Zusammenhang: „Mit der Bekanntgabe der geologisch geeigneten Gebiete durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung ist keine Standortentscheidung gefallen. Das zeigt auch der Umstand, dass diese sogenannten Teilgebiete mehr als die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik ausmachen.
Vielmehr hat der Bund auf Basis fachlicher, geowissenschaftlicher Kriterien ausgehend von einer weißen Landkarte heute zunächst nur die potenziellen Gebiete für ein Endlager benannt. Jetzt müssen sämtliche Vor- und Nachteile der Gesteinsformationen verglichen werden. Die sächsische Staatsregierung mit ihren Behörden wird in diesem Prozess die vorhandene wissenschaftliche Expertise einbringen.
Wir werden die sächsischen Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, sich über die Geodaten zu informieren und sich am nationalen Auswahlverfahren umfassend zu beteiligen. Niemand möchte ein Endlager in seiner Nachbarschaft haben, und doch wird es nach der Nutzung der Kernenergie über zwei Generationen nun für die nächsten Jahrhundertausende gebraucht.
Es geht darum, den Standort in Deutschland zu finden, der objektiv für alle, die nach uns kommen, die größtmögliche Sicherheit bietet. Das hat Vorrang. Dieser Standort, wo immer er nach einem transparenten, wissenschaftlichen Auswahlverfahren am Ende gefunden werden wird, ist im Allgemeinwohlinteresse zu akzeptieren, auch wenn das in Sachsen sein sollte.“
Sachsen ist wegen der weit verbreiteten Vorkommen von so genanntem kristallinen Wirtsgestein (Granit) aber auch aufgrund eines Tonsteinvorkommens im Nordosten des Freistaats eine Region, die im ersten Schritt der Endlagersuche als Standortregion geeignet erscheint.
In weiteren Schritten führt die BGE in konkreten Regionen Erkundungen und Sicherheitsuntersuchungen durch. Grundlage dafür ist das Standortauswahlgesetz des Bundes. Die Erkundungen erfolgen zunächst über Tage und in einer dritten Phase unter Tage. Bezüglich der endgültigen Standortauswahl schlägt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung auf Grundlage der vorher gewonnen Erkenntnisse den Standort für ein Endlager vor. Die Entscheidung über den Standort fällen erneut Bundestag und Bundesrat. Dies soll im Jahr 2031 erfolgen.
Weitere und umfassende Informationen zum Standortauswahlverfahren und dessen einzelnen Phasen finden sich auf den Internetseiten der Bundesgesellschaft für Entsorgung (BGE): https://www.bge.de/de/endlagersuche/standortauswahlverfahren/
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