Sachsens Nachbarland Tschechien verzeichnet seit Tagen einen sprunghaften Anstieg der Corona-Infektionszahlen. Mehrere Regionen wurden seit 9. September durch das Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Damit unterliegen Einreisende aus den Risikogebieten in Tschechien der Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt, der Pflicht zur häuslichen Absonderung sowie der Testpflicht laut der Sächsischen Quarantäne-Verordnung.
Um den vielen Grenzpendlern und beispielsweise diplomatischem Personal entgegen zu kommen, wurden die Ausnahmen von den genannten Pflichten für diese Personengruppen, die bereits im März galten, wieder in die Sächsische Quarantäne-Verordnung aufgenommen.
Dazu sagt Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Die Ausnahmen gelten aber nur für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Tschechien haben. Alle anderen unterliegen den Pflichten der Quarantäne-Verordnung. Ich möchte daher an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und lieber genau überlegen und verantwortungsbewusst zu entscheiden.
Die Lage ist nach wie vor ernst, das sehen wir auch an den noch moderaten, aber steigenden Zahlen in Sachsen. Nur gemeinsam und solidarisch können wir einen sprunghaften Anstieg verhindern. Ich weiß, dass diese Einschränkungen schmerzhaft sind. Aber das Virus ist eine ernste Gefahr und noch immer gibt es keine Medizin dagegen.
Deshalb können wir uns nur weiter an die Maßnahmen halten, die uns bisher gut durch die Krise gebracht haben und das bedeutet: Abstand halten und möglichst in der Öffentlichkeit Maske tragen.“
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