Das Kabinett hat heute beschlossen, den Entwurf für ein Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform in den Landtag einzubringen. Ziel des Gesetzes ist es, die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen und so die Verwerfungen durch das Bundesmodell deutlich abzumildern. Dieses hätte zu einer flächendeckenden deutlichen Mehrbelastung des Wohnens geführt.
„Das war für uns kein vertretbarer Weg. Deshalb haben wir ein sächsisches Grundsteuermodell entwickelt, das ausgewogener ist als das Bundesmodell“, so Finanzminister Hartmut Vorjohann nach der Kabinettsitzung.
Hierzu wird die Steuermesszahl künftig zwischen den Nutzungsarten differenziert. Gleichzeitig ist damit sichergestellt, dass die Einnahmen für die Kommunen insgesamt gleich bleiben und zwar ohne, dass die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer sich zu weit von den heutigen entfernen müssen.
Nach der Freigabe durch das Kabinett am 14. Juli 2020 wurden die fachlich betroffenen Verbände und Interessenvertretungen sowie der Sächsische Normenkontrollrat im Zuge einer schriftlichen Anhörung beteiligt. Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens wird der Gesetzentwurf ohne Änderung jetzt dem Sächsischen Landtag zur Befassung zugeleitet.
„Ich habe Verständnis für die Sorgen der Verbände und Interessenvertreter, die sich für einen möglichst geringen Zusatzaufwand ihrer Mitglieder und niedrige Mehrbelastungen einsetzen. Klar war aber von vornherein, dass es unabhängig vom Modell Veränderungen für Einzelne geben wird.
Hier galt es, die Verwerfungen so moderat wie möglich zu halten. Unser Umsetzungsgesetz leistet das. Davon sind wir nach wie vor überzeugt“, so Vorjohann. Nur durch die differenzierten Steuermesszahlen gewährleiste man, dass die einzelnen Nutzungsarten in etwa wie bisher zum Grundsteueraufkommen in Sachsen beitragen.
Mit der Einbringung in den Landtag liegt der Freistaat jetzt sehr gut im Zeitplan, um die Reform bis Ende 2024 umzusetzen. Ab Juli 2022 sollen die dafür erforderlichen Steuererklärungen bearbeitet werden. Die neue Grundsteuer ist ab 1. Januar 2025 zu entrichten.
Hintergrund
Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (neue Länder) bzw. 1964 (alte Länder) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden.
Eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer wurde durch die Grundgesetzänderung Ende 2019 möglich. Bundesweit sind in dem Zuge 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, davon rund 2,5 Millionen in Sachsen. Das jährliche Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit rund 14 Milliarden Euro. In Sachsen werden jährlich ca. 500 Millionen Euro über die Grundsteuer eingenommen.
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