Zur Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) für die Jahre 2021 und 2022 konnte im Spitzengespräch zwischen dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Bert Wendsche, und des Sächsischen Landkreistages, Frank Vogel (SLKT) mit Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann eine Einigung erzielt werden.
Im Ergebnis steht ab 2021 ein modernisiertes Finanzausgleichssystem und eine Stabilisierung der Kommunalfinanzen vor dem Hintergrund der COVID19-Pandemie. Die Reform des sächsischen FAG war gutachterlich begleitet und intensiv vorberaten worden. Zukünftig findet die Finanzverteilung an die Kommunen zielgerichteter und damit auch gerechter statt. Entscheidend ist dabei stärker als bisher eine Orientierung an den tatsächlichen Belastungen der Städte, Gemeinden und Landkreise. Hierzu wurden aktuelle Datengrundlagen verwendet.
Insgesamt betragen die allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen in den beiden Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 6,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den 6,7 Milliarden Euro im aktuellen Jahr wird deutlich, dass trotz der COVID19-Pandemie finanzielle Stabilität und Kontinuität auf kommunaler Ebene gesichert wird.
„Wir haben uns auf ein modernes und starkes Finanzausgleichssystem verständigt. Es trägt finanzwissenschaftlich abgesichert den Belastungsunterschieden zwischen den Städten, Gemeinden und Landkreisen noch besser als bisher Rechnung. Wir erreichen damit unser Ziel, ein gerechteres Verteilungsergebnis im Finanzausgleich sicherzustellen“, bewertete Sachsens Finanzminister. Gleichzeitig konnten in der Gesamtwirkung größere Verwerfungen in der Finanzverteilung vermieden werden.
Die Bedarfsmessung im zukünftigen Finanzausgleichssystem
Bei der Bedarfsmessung sollen künftig auch die aus der frühkindlichen Bildung resultierenden unterschiedlichen Lasten der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird der sogenannte Schülernebenansatz aktualisiert. Dieser bildet die Belastungen der Gemeinden als Schulträger durch die einzelnen Schularten ab und ist regelmäßig anzupassen.
Bei den kreisangehörigen Gemeinden soll die nach Gemeindegrößenklassen vorgenommene Gewichtung der Einwohnerzahlen im Ergebnis der gesonderten Berücksichtigung der Belastungen im Bereich der frühkindlichen Bildung, der Bereinigungen für zwischenzeitlich entfallene Aufgaben sowie in Folge der festgestellten unterschiedlichen Belastungen neu justiert werden.
Künftig erfolgt die rechnerische Einwohnergewichtung bis auf maximal 172 Prozent, was einer belastungsadäquaten Einwohnerstaffelung entspricht. Bei den Kreisfreien Städten wird auf eine unterschiedliche Gewichtung der Einwohnerzahlen verzichtet.
Zudem soll unabhängig von der Gemeindegröße eine zusätzliche Ausgleichsstufe eingeführt werden, die besonders finanzschwache Gemeinden durch zusätzliche Schlüsselzuweisungen noch einmal stärker an die übrigen kreisangehörigen Gemeinden heranführt.
Die flächenbezogenen Lasten der Kommunen sollen künftig stärker ausgeglichen werden. Der Straßenlastenausgleich wird von 100 Millionen Euro deutlich um 15 Millionen Euro aufgestockt. Allen voran die Kilometerbeträge, die die Gemeinden für Unterhalt und Instandsetzung ihrer Gemeindestraßen erhalten, sollen um rund 25 Prozent angehoben werden. Dadurch wird ein wesentlicher Faktor der Kostenbelastungen in der Fläche stärker berücksichtigt.
Corona-Schutzschirm wird ausgeweitet
Die bereits im Mai 2020 erzielte Einigung zu einem Schutzschirm für die kommunale Ebene zur Stabilisierung ihrer Finanzausstattung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird aufgegriffen und in wesentlichen Teilen fortgeführt. Zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen, allen voran bei der Gewerbesteuer, erhalten die Gemeinden Zuweisungen in Höhe von 226,25 Millionen Euro im Jahr 2020, 59,7 Millionen Euro im Jahr 2021 sowie 103,5 Millionen Euro im Jahr 2022.
Gleichzeitig wird der im Jahr 2022 fällig werdende vorläufige Abrechnungsbetrag des Finanzausgleichsjahres 2020 in Höhe von 365,1 Millionen Euro nur zu 50 Prozent angesetzt. In der Gesamtschau kann so die angestrebte Stabilisierung der allgemeinen Deckungsmittel auf kommunaler Ebene erreicht werden.
Fortführung der Kommunalpauschale und Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden
Die bisher auf die Jahre 2018 bis 2020 beschränkte Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes soll um ein Jahr verlängert werden. Die dafür vom Freistaat bereitgestellten Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro sollen ab dem Jahr 2022 zudem in die Finanzausgleichsmasse der kreisangehörigen Gemeinden überführt und somit den Ausgleich dauerhaft stärken, was insbesondere auch den Mittelzentren zugutekommt.
Zum Verhandlungsergebnis sagte der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Bert Wendsche: „Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs wird durch einen Kompensationsmechanismus begleitet. Ein Strukturausgleich über sechs Jahre bei den kreisangehörigen Gemeinden sowie über zwei Jahre bei den Kreisfreien Städten und Landkreisen wird etwaige Verluste aus der Reform kompensieren. Hierfür werden insgesamt rund 134 Millionen Euro zur Verfügung stehen.“
Der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Landrat Frank Vogel, erklärte: „Mit dem erzielten Ergebnis sichern wir die Handlungsfähigkeit der Landkreise und ihrer Kommunen. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen durch die Folgen der Corona-Pandemie können wir in den kommenden zwei Jahren auf stabile Finanzen setzen. Einmal mehr konnten wir die bewährte, gute Partnerschaft mit dem Freistaat fortsetzen, ganz im Sinne der gemeinsamen Zukunftsgestaltung.“
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wird nun einen Gesetzesentwurf abstimmen. Die Beschlussfassung durch den Sächsischen Landtag gemeinsam mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 ist für das Frühjahr 2021 zu erwarten.
Mittwoch, der 23. September 2020: Coronazahlen in Sachsen überschreiten rote Linien
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