Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung der neuen Kostenverteilung für die DDR-Zusatzrenten zugestimmt. Für Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG) plant der Bund seinen Anteil von derzeit 40 Prozent ab dem 1. Januar 2021 auf 50 Prozent aufzustocken.
Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Die Aufstockung des Bundesanteils ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es kann nicht sein, dass die ostdeutschen Länder immer noch in erheblichem Umfang für die DDR-Zusatzrenten aufkommen müssen. Diese finanzielle Belastung sorgt dafür, dass Gelder an anderen Stellen fehlen, zum Beispiel bei Investitionen in Bildung oder für Infrastrukturprojekte.
Ziel muss es deshalb sein, dass der Bund die Länder in noch höherem Umfang entlastet. Gerade vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie braucht es einen Stufenplan vom Bund für weitere Entlastungsschritte.“
Gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Ländern hat der Freistaat Sachsen den Bund in einer Protokollerklärung aufgefordert, einen konkreten Stufenplan hin zu einer vollständigen Übernahme der AAÜG-Lasten vorzulegen und dabei auch die Sonderversorgungssysteme zu berücksichtigen.
Die geplante Aufstockung des Bundesanteils an den DDR-Zusatzrenten von 40 Prozent auf 50 Prozent bedeutet für den Freistaat Sachsen eine Entlastung von rund 101 Millionen Euro in 2021.
Insgesamt sind im Sächsischen Haushalt im Jahr 2020 für die Erstattung von Versorgungsleistungen der DDR-Zusatzversorgungssysteme 623 Millionen Euro eingeplant.
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