Die für den 25. September bis 4. Oktober geplanten Leipziger Markttage müssen in diesem Jahr pandemiebedingt abgesagt werden. „Angesichts der unverändert angespannten Corona-Situation müssen wir hier sensibel und verantwortungsbewusst handeln. Deshalb hat sich die Stadt entschieden, zum Schutz der Gesundheit aller, auf die Durchführung der Markttage zu verzichten“, so Marktamtsleiter Dr. Walter Ebert. Von der Absage direkt betroffen sind rund 90 Händlerinnen und Händler.
Im Gegensatz etwa zum Weinfest oder zu den Wochenmärkten gibt es kaum Möglichkeiten, den Anspruch an den besonderen, öffentlichen und dezentralen Marktcharakter ohne erheblichen Mehraufwand mit den zurzeit im Freistaat Sachsen geltenden gesetzlichen Regelungen in Einklang zu bringen.
Während der Markt zum Weinfest mit gerade noch vertretbarem Aufwand eingezäunt und eine geforderte Nachverfolgung eingerichtet werden kann, ist dies zu den Markttagen als Spezialmarkt mit umfassendem Event- und Gastronomieangebot, einem historischen Mittelalter-Markt und einladenden Aufenthaltsflächen, nicht mehr möglich.
Im Unterschied zu den Markttagen unterliegen Wochenmärkte der Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger und damit rechtlich anderen, leichter zu handhabenden Durchführungsbestimmungen.
„Aus der Absage der Markttage können noch keine Rückschlüsse auf den Weihnachtsmarkt gezogen werden“, betont Dr. Walter Ebert.
Wie ist die rechtliche Lage konkret?
Die Durchführung von Großveranstaltungen ist laut aktueller Sächsischer Coronaschutzverordnung ab dem 1. September bis zum 31. Oktober 2020 nur gestattet, sofern eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung nach § 7 Absatz 1 Satz 4 bis 7 möglich ist und die Hygieneregelungen eingehalten werden (§ 5 Satz 2 SächsCoronaSchVO).
Das betrifft in diesem Fall die Markttage, da sich voraussichtlich deutlich mehr als 1.000 Personen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht auf den Veranstaltungsflächen der Markttage aufhalten werden. Die Gewährleistung einer Kontaktverfolgung im Sinne der SächsCoronaSchVO und die Kontrolle des Einhaltens von Hygienemaßnahmen ist so nicht möglich.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger
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