Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau der Staatsstraße 11 in Wurzen genehmigt. Auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses kann das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger die Vorbereitungen für den Neubau der Trasse in Angriff nehmen.
Regina Kraushaar, die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, erklärt dazu: „Mit dem jetzt genehmigten Ausbau der S 11 in Wurzen wird der marode Straßenzustand beseitigt und die Parksituation deutlich verbessert. Und das heißt auch, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer steigt – das ist nicht zuletzt ein Gewinn an Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt.“
Die rund 1,1 Kilometer lange Baustrecke beginnt an der B 6 (Beethovenstraße) und verläuft in südlicher Richtung durch die Ortslage von Wurzen bis zum Ortsausgang (Oelschützer Straße).
Mit dem Projekt wird die vorhandene Trasse bestandsnah und grundhaft ausgebaut. Es werden übersichtlichere Knotenpunkte eingerichtet. Das verbessert die Sichtverhältnisse und damit auch die Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind gesonderte Parkmöglichkeiten insbesondere an den am Streckenverlauf liegenden Kindertageseinrichtungen und einer Grundschule vorgesehen.
Die Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Die Straße erhält zudem eine einheitliche Fahrbahnbreite von 6,50 Meter. Damit können sich künftig auch größere Fahrzeuge ohne Gefahr begegnen. Gehwege werden beidseitig mit einer Breite von 2,50 Meter bis hin zur Oelschützer Straße angeordnet. Mit dem Vorhaben entsteht ein attraktiver und sicherer Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer in Wurzen.
Zum Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind Kompensationsmaßnahmen geplant. So ist vorgesehen, etwa 100 Bäume neu zu pflanzen. Für wegfallende Quartiere für Tiere in Altbäumen werden Ausweichquartiere – unter anderem Fledermauskästen und Nistkästen für Vögel – gebaut.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Wurzen ausgelegt und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, sowie den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
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