Sachsens Sozialpartner kritisieren in einer Gemeinsamen Erklärung die Absicht der Bundesregierung, die zusätzlichen Kosten der Corona-Pandemie auf die Beitragszahler der Krankenkassen abzuwälzen. „Ein solches Vorgehen können wir nicht hinnehmen“, sagte Sachsens DGB-Chef Markus Schlimbach am Donnerstag in Dresden. „Die Bewältigung der Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie liegt nicht in der Verantwortung der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen, sondern des Staates. Statt die gesetzlichen Kassen zu belasten, ist die Bundesregierung überdies gefordert, deren Finanzsituation mit angemessenen Zuschüssen zu stabilisieren.“
„Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist ein bewährtes Modell, das zwingend auch die Finanzautonomie der Sozialversicherungsträger umfasst. Staatliche Eingriffe in diese sind abzulehnen. Es darf zu keinen haushaltspolitisch motivierten Lastenverschiebungen kommen“, erklärte VSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Winkler.
Gemeinsame Erklärung
des Deutschen Gewerkschaftsbundes Sachsen (DGB) und
der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW)
Die Sozialpartner in Sachsen üben massive Kritik an der geplanten Verteilung der Kosten, die durch die Corona-Pandemie und die Spahn‘schen Gesetze verursacht worden sind. Nach den von Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministerium vorgelegten Plänen sollen vor allem die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Mitglieder und Arbeitgeber – für den zusätzlichen Finanzbedarf von 16,6 Milliarden Euro für 2021 aufkommen. Konkret sollen die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich abgeschmolzen und der durchschnittliche Beitragssatz im kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent erhöht werden. Spätestens 2022 drohen bei fehlenden Rücklagen weitere Steigerungen der Beitragssätze.
Mit dem sogenannten Maßnahmenpaket greift die Bundesregierung direkt in die Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenkassen ein, kritisieren die sächsischen Sozialpartner DGB und VSW. Bisher waren die Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber vor dem direkten Zugriff des Staates geschützt.
Mit ihren Plänen missachtet die Bundesregierung die Rechte der Selbstverwaltung, die sich als Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in Sachsen für die Sicherung der Gesundheitsversorgung einsetzen. Sollten die Pläne umgesetzt werden, würden die Krankenkassen in Sachsen einen Großteil ihrer Rücklagen verlieren und Beitragsgelder in den Gesundheitsfonds abfließen.
Die Sozialpartner werten das Vorgehen als fatalen Schritt. Am Ende wird der Versorgungsbedarf der Menschen im Freistaat immer mehr von Berlin aus gesteuert, Gestaltungsspielräume in Sachsen verschwinden. Damit werden bewährte föderale Strukturen angegriffen, die bisher der guten und bezahlbaren Gesundheitsversorgung der Menschen in Sachsen dienen konnten.
Zur Stabilisierung der Sozialbeiträge und zur Einhaltung der Sozialgarantie 2021 halten wir einen entsprechenden Bundeszuschuss für angemessen.
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