Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller fordert im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet eine gesetzliche Speicherpflicht für Kommunikationsdaten. Damit unterstützt Wöller einen entsprechenden Antrag Mecklenburg-Vorpommerns heute im Bundesrat und die Forderung des Deutschen Richterbundes.
Die Bundesregierung soll demnach rasch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtskonforme Datenspeicherung schaffen. Bereits im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber eine Nachbesserung gefordert. Ohne den Rückgriff auf entsprechende Telekommunikationsdaten bleiben die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Kinderpornografie und Extremismus im Netz häufig erfolglos.
Wöller: „Wir brauchen eine wirksame Verfolgung schwerer Straftaten auch im Internet, wie zum Beispiel Kinderpornografie. Um die Täter und deren Netzwerke zu ermitteln, ist der Rückgriff der Sicherheitsbehörden auf Kommunikationsdaten unerlässlich – sonst tappen die Ermittler sprichwörtlich im Dunkel. Allein im Jahr 2017 konnten insgesamt 8.400 Verdachtshinweise nicht aufgeklärt werden, da die jeweiligen deutschen IP-Adressen – mangels Umsetzung der Mindestspeicherpflichten – keinen konkreten Personen mehr zugeordnet werden konnten.
Seit zehn Jahren gibt es keine gesetzliche Verpflichtung der Speicherung für die Telekommunikationsunternehmen und viele Strafverfahren scheitern. Deshalb wollen wir Mindestspeicherfristen und fordern den Bund auf, endlich die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Nur so können wir unsere Kinder vor Missbrauch schützen und Kinderpornografie wirksam bekämpfen.“
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