Ist eine Person zum Beispiel nach einem Unfall nicht in der Lage, Entscheidungen selbst zu treffen, dann dürfen Angehörige dies nicht automatisch für sie tun. Deshalb ist es sinnvoll, mit einer Vorsorgevollmacht für den Ernstfall vorzusorgen. Wie man das Dokument erstellen kann und worauf es zu achten gilt, zeigt die neue Infografik der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) – in den Sprachen Deutsch, Englisch und Polnisch. Rechtsexpertin Sabine Weiß erklärt außerdem, wie die Vorsorge für Online-Accounts gelingt.
Jeder hofft, dass es nie so weit kommt – doch im Ernstfall ist es bereits zu spät: Wer zum Beispiel nach einem Unfall nicht mehr für sich selbst sprechen kann, kann auch nicht mehr bestimmen, wer die Vertretung in wichtigen Angelegenheiten übernimmt. „Viele Menschen glauben, dass Ehepartner oder Familienangehörige in solchen Fällen automatisch für sie entscheiden dürfen“, sagt Sabine Weiß, Rechtsexpertin bei der VZB und warnt: „Das ist aber nicht der Fall.“
Um vorzubeugen, empfiehlt sie, eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Die neue interaktive Grafik der VZB zeigt, wie das unkompliziert gelingt. Sie ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar.
Ob Verbraucherinnen und Verbraucher ein Formular nutzen oder eigenständig einen Text für ihre Vorsorgevollmacht aufsetzen, ist ihnen selbst überlassen. Inhaltlich sollte das Dokument vor allem regeln, in welchen Angelegenheiten der Bevollmächtigte entscheiden darf, zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen. Auch für die Verwaltung des Vermögens, für Entscheidungen über die Wohnsituation oder um Angelegenheiten mit Behörden zu regeln, ist eine Vollmacht nützlich.
Da Verbraucher von Einkäufen über Gesundheitsfragen bis hin zu Bankgeschäften immer mehr ihrer Angelegenheiten online regeln, empfiehlt Weiß, auch den Umgang mit Online-Konten in der Vorsorgevollmacht zu regeln. „Wir raten dazu, eine Liste mit Online-Accounts zu führen und darin zu vermerken, wie die Vertrauensperson mit den Konten umgehen soll“, sagt Weiß. Einen kostenlosen Mustervordruck für das Verfassen einer Vollmacht sowie eine Musterliste für die persönlichen digitalen Daten finden Interessenten auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/digitale-vorsorge.
Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet ein Betreuungsgericht über die Vertretung der betroffenen Person. Zwar kann es dafür auch Ehepartner oder Angehörige einsetzen, oft ist der Weg dahin aber unnötig belastend für die Beteiligten.
Über die Projekte
Die Infografik ist entstanden im Projekt Verbraucherschutz für Migrant/-innen. Sie soll auch Menschen aus Familien mit Einwanderungsgeschichte auf das Thema aufmerksam machen. Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Die weiteren Informationen sind entstanden im Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz.
Keine Kommentare bisher