Die Kommunen und lokalen Akteure werden in der Strukturentwicklung der beiden sächsischen Braunkohlereviere die tragende und vor allem entscheidende Rolle spielen. Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (7. September 2020) in Hoyerswerda die Bürgermeister und Landräte der Lausitzer Landkreise Bautzen und Görlitz begrüßt. Der Staatsminister hatte die Bürgermeister eingeladen, um über den aktuellen Stand der Strukturentwicklung zu informieren und die Gemeinden einzubinden.
„Die erfolgreiche Strukturentwicklung ist ein Gemeinschaftswerk! Bei der Auswahl der Projekte ist uns eine starke Mitsprache der Regionen wichtig. Wir haben gute Erfahrungen mit unserem LEADER-Prinzip gemacht, die Entscheidungen über die Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums den lokalen Akteuren zu überlassen“, sagte Staatsminister Schmidt.
„Die Menschen vor Ort sind Experten für ihre Heimat: Sie wissen am besten, was es braucht. Deswegen wollen wir mit den lokalen Vertretern unseren engen Austausch ausbauen und an einem Strang für die Zukunft der Reviere ziehen.“
Die Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden Projekte liegt deshalb in der Hand von Begleitausschüssen – jeweils einer in den beiden sächsischen Kohlerevieren. Die Begleitausschüsse werden durch die Landkreise bzw. durch die Stadt Leipzig eingesetzt.
Ziel ist es, ein transparentes und schlankes Verfahren zu schaffen, das den Landkreisen und Gemeinden weitgehenden Gestaltungsspielraum bietet, um den Strukturwandel in den Braunkohleregionen erfolgreich gestalten zu können. Bei den Entscheidungen werden die Wirtschafts- und Sozialpartner in den Regionen, die fachlich betroffenen Ressorts der Staatsregierung und im Lausitzer Revier auch der Domowina – Bund Lausitzer Sorben einbezogen.
Mit dem Strukturstärkungsgesetz, dem Kohleausstiegsgesetz und der Bund-Länder-Vereinbarung liegen die gesetzlichen Grundlagen und Leitplanken vor, was und wie gefördert wird. Die Förderrichtlinie zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm regelt insbesondere das Verfahren, nach dem entsprechende Projekte ausgewählt, bewilligt und finanziell unterstützt werden.
Die sächsischen Kommunen können demnach Mittel beantragen für Maßnahmen zur Entwicklung wirtschaftsnaher Infrastruktur (z. B. Gewerbegebiete), zur Verbesserung des ÖPNV, für die öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen (z. B. Kitas), für Digitalisierung, touristische Infrastruktur, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, zur Schaffung einer Infrastruktur für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung.
Diese Investitionen sollen vor allem auf die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gerichtet sein, die Wirtschaftsstruktur »diversifizieren“ – also auf neue Produktions- bzw. Produktbereiche umstellen – und die Attraktivität der Region als Wirtschaftsstandort verbessern.
Am 17. September 2020 findet eine entsprechende Bürgermeisterkonferenz für das Mitteldeutsche Revier in Böhlen statt.
Hintergrund:
Am 1. September 2020 ist die „1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren“ (1. RL – StEP Revier) in Kraft getreten. Förderanträge können die Kommunen bzw. deren Unternehmen stellen, also die Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und deren Gemeinden sowie die Stadt Leipzig.
Unterstützt wird die Suche nach geeigneten Projekten durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Sie steht Initiatoren von Projekten als Förderlotse und Programmberater zur Verfügung und hilft ihnen, ihre Projekte bis zur Antrags- und Umsetzungsreife zu bringen.
1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren: https://www.strukturentwicklung.sachsen.de/foerderrichtlinie-braunkohlereviere-4804.html
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger
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