Beim Arbeitsgericht Leipzig wird zum 14.09.2020 die E-Akte (elektronische Akte) eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden neu eingehende Verfahren nur noch elektronisch bearbeitet, auch wenn sie in Papierform eingereicht werden. Für die Rechtsuchenden ändert sich jedoch nichts. Sie erhalten die Post auch weiterhin in Papierform.
Die umfangreichen Vorbereitungen für die Einführungen der E-Akte laufen seit Monaten. Neben der technischen Ausstattung ist vor allem ein erheblicher organisatorischer Aufwand erforderlich, nicht zuletzt durch entsprechende Schulungen des Personals.
Das Arbeitsgericht Leipzig ist das erste Arbeitsgericht in Sachsen, an dem die elektronische Akte eingeführt wird. Es fungiert damit als sogenanntes Pilotgericht. Auf etwaige Erfahrungswerte anderer Arbeitsgerichte in Sachsen kann folglich nicht zurückgegriffen werden.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen und um Verständnis dafür gebeten, dass es aufgrund der Einführung der E-Akte zu Verzögerungen im Verfahrensablauf kommen kann, so dass sich die bisher sehr kurzen Bearbeitungszeiten der einzelnen Verfahren vorübergehend möglicherweise etwas verlängern können.
Alle vor dem 14.09.2020 beim Arbeitsgericht Leipzig eingehenden Rechtsstreitigkeiten werden als Papierakten weitergeführt. Perspektivisch wird die E-Akte allerdings die Papierakte komplett ersetzen.
Die Einführung der elektronischen Akte erfolgt im Rahmen eines symbolischen Festaktes am 14.09.2020, 09.00 Uhr im Arbeitsgericht Leipzig. Medienvertreter sind hierzu herzlich eingeladen.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger
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