Kultusminister Christian Piwarz übergibt am Donnerstag (10. September) Fördermittel von insgesamt 520.000 Euro für die digitale Ausstattung von Schulen in Neustadt/Sachsen. Es handelt sich um Fördermittel aus dem DigitalPakt 1 (470.000 Euro).
Mit diesen Mitteln ist geplant, den Schulen einen leistungsstarken Internetzugang in den Schulgebäuden zu ermöglichen und digitale Arbeitsgeräte für Lehrer und Schüler anzuschaffen. Die zusätzlichen 50.000 Euro zur weiteren Anschaffung von Endgeräte kommen aus dem DigitalPakt 2 (Sofortausstattungsprogramm).
DigitalPakt 1:
Die digitale Infrastruktur von Schulen wird in Sachsen nach der Richtlinie Digitale Schulen gefördert. Insgesamt stehen dafür rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang sind 463 Anträge im Umfang von 238 Millionen Euro eingegangen. Davon wurden 448 Anträge mit einem Volumen von 227 Millionen Euro bereits bewilligt. Gefördert werden vorrangig die digitale Infrastruktur in Schulen, wie Verkabelung, Schulserver oder WLAN-Netzwerke.
Aber auch die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Displays oder von Laptops, Notebooks und Tablets wird unterstützt. Wie die Fördermittel verwendet werden, wird zuvor im Medienbildungskonzept und Medienentwicklungsplan festgelegt. So wird dem „Primat des Pädagogischen“ Rechnung getragen.
Der Fördermittelbescheid betrifft folgende Schulen:
Grundschule Oberottendorf
Julius-Mißbach-Grundschule
Friedrich-Schiller-Oberschule
DigitalPakt 2:
Bei dem insgesamt 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm des Bundes handelt es sich um eine Ergänzung zum „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“. Aus diesem Programm stehen Sachsen zusätzlich 28 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln für mobile Endgeräte an den Schulen zur Verfügung. Bislang sind 551 Anträge im Umfang von rund 28 Millionen Euro eingegangen.
Davon wurden 542 Anträge mit einem Volumen von 27 Millionen Euro bereits bewilligt. Die Endgeräte werden von den Schulträgern beschafft, die diese den Schulen zur Verfügung stellen. Die Schulen vor Ort sollen entsprechend dem Bedarf darüber entscheiden, welchen Schülern die Geräte leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Geräte bleiben im Eigentum des Schulträgers.
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