Gute Nachrichten für alle, die einen Zahnersatz benötigen: Ab Oktober 2020 bekommen gesetzlich Versicherte zehn Prozent mehr Festzuschuss zu ihrem notwendigen Zahnersatz. Damit steigt der Anteil der Kostenübernahme von bisher 50 auf 60 Prozent. „Der erhöhte Zuschuss wird die Versicherten spürbar entlasten. Wer über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durchführen ließ, erhöht seinen Zuschuss sogar auf 75 Prozent“, sagt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen.
Ausgaben für Zahnersatz in Sachsen unter Bundesdurchschnitt
Insgesamt haben 7,5 Prozent der Sachsen im Jahr 2018 einen Zahnersatz anfertigen lassen. Die Kosten beliefen sich für eine Standardversorgung durchschnittlich auf 1.229 Euro. Der Kassenanteil lag pro Versorgung bei rund 610 Euro. Die sächsischen Versicherten mussten im Schnitt etwas mehr als die Hälfte, 620 Euro, zu ihrem Zahnersatz zuzahlen.
Im Bundesvergleich lagen die Eigenanteile zum Teil deutlich höher, am höchsten in Bayern und Baden-Württemberg, mit über 1.000 Euro. „Ein positiver Trend ist bei der zahnärztlichen Prophylaxe älterer Versicherter zu beobachten. Wir freuen uns, dass mehr als jeder Zweite in der Altersgruppe der 75 bis 79-jährigen die entsprechenden Vorsorgeangebote nutzt“, ergänzt Magerl und verweist auf Analysen seiner Kasse.
Sachsen haben keine Angst vorm Zahnarzt
Aus den Analysen geht ebenfalls hervor, dass 76 Prozent der Sachsen im Jahr 2018 einen Zahnarzt aufsuchten. Nur in Thüringen gingen noch mehr Menschen zum Zahnarzt. Auch wird die regelmäßige Kontrolle häufiger mit Zahnsteinentfernung verbunden. Die Inanspruchnahme dafür lag in Sachsen mit 58 Prozent höher als in vielen anderen bundesdeutschen Regionen. Bundesweit nutzen diese nur 50,5 Prozent.
„Durch regelmäßige Vorsorge werden kleine Zahnschäden frühzeitig entdeckt und oft kostengünstiger behandelt. BARMER Versicherte können sich mit der BARMER-App leicht an die Vorsorgetermine erinnern lassen. Außerdem gibt es in der App auch ein digitales Zahnbonusheft. Das Abstempeln des Bonusheftes in der Zahnarztpraxis kann entfallen. Gleichzeitig wird auch die Höhe des bereits erreichten Zahnbonus in der App angezeigt“, ergänzt Magerl.
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