Gestern hat der Bundestag Änderungen des Grundgesetzes vorgenommen, um die Kommunen zu entlasten, die angesichts der Corona-Krise vor enorme Probleme gestellt wurden. Durch diese Grundgesetzänderungen ist es dem Bund nun möglich, Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zu kompensieren und sich dauerhaft an den Kosten der Unterkunft zu beteiligen.
„Das ist ein tolles Signal vom Bund“, freut sich SPD-Stadtrat Christian Schulze, der dem Leipziger Finanzausschuss angehört, und ergänzt: „Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Kommunen. Gerade mit Blick auf Leipzig und unsere wirtschaftliche Entwicklung konnten wir uns in den letzten Jahren über steigende Einnahmen aus der Gewerbesteuer freuen.
Ein Effekt, den wir in den kommenden Monaten, in denen wir über den Doppelhaushalt 2021/22 verhandeln, nicht haben werden. Die Entscheidung des Bundes hilft den Kommunen hier ganz konkret und gibt uns Planungssicherheit.“
Bisher war es nicht möglich, dass der Bund Gelder direkt an Kommunen weitergeben darf, um dort einmalig und gezielt finanzielle Mindereinnahmen zu kompensieren. Hierfür bedurfte es immer der Kooperation mit den Ländern, denn sie sind für die Finanzausstattung von Städten und Gemeinden zuständig. Auch bei den Kosten der Unterkunft, an denen sich der Bund bereits jetzt schon beteiligt, war das bislang nur bis zu 49 Prozent möglich. Eine neu ins Grundgesetz aufgenommene Ausnahmeregelung soll das nun bis knapp 75 Prozent der Kosten möglich machen.
„Die Kosten der Unterkunft sind in Leipzig durchaus ein großes Thema, auch mit Blick auf die Entwicklungen am Wohnungsmarkt laufen uns auch hier auf Dauer die Kosten davon“, so SPD-Stadtrat Heiko Bär, der seine Fraktion ebenfalls im Finanzausschuss vertritt. „Eine Stadt wie Leipzig, deren Wirtschafts- und Finanzkraft noch zu wünschen übrig lässt, stellt das immer wieder vor Probleme.
Es ist deshalb gut, dass der Bund nun dauerhaft bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen kann und das Geld direkt, ohne Umweg über das Land, an die Kommunen geht. Schließlich agieren die Städte und Gemeinden hier im Auftrag des Bundes. Der Ball liegt nun beim Bundesrat, aber ich gehe davon aus, dass auch er, im Sinne der Kommunen, grünes Licht geben wird.“
Donnerstag, der 17. September 2020: Abgespecktes Lichtfest und eine Entscheidung des EU-Parlaments
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