Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden die Regelungen des Sächsischen Berufsqualifikationsgesetz angepasst, wo sie nicht im Einklang mit der Richtlinie stehen.
Zum Entschließungsantrag der Koalitionspartner CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD erklärt Petra Čagalj Sejdi, integrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Es ist eine Tatsache, dass wir in Sachsen einen hohen Bedarf an Fachkräften haben. Wir Bündnisgrüne sehen deshalb noch wichtige Punkte, die wir bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen verbessern müssen. Deshalb haben wir uns mit den Koalitionspartnern auf weitere Änderungen und Weiterentwicklungen geeinigt.“
„Die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung sind aktuell ziemlich unübersichtlich. Deshalb wollen wir bis Juni 2021 einen Anspruch auf Beratung gesetzlich verankern. In anderen Bundesländern, wie Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein, ist das bereits der Fall. Wir wollen damit auch die bestehenden Beratungsstrukturen stärken.“
„Doch Beratung ist nicht das Einzige, was es braucht, um bei uns bereits ansässiges Fachpersonal auch in den Arbeitsmarkt einbinden zu können. Oft unterscheiden sich die Berufsausbildungen zwar teilweise, aber nicht gänzlich. Deshalb muss es künftig möglich sein, fehlende Teile passgenau durch Qualifizierungsmaßnahmen nachholen zu können. Das haben wir jetzt mit diesem Entschließungsantrag vereinbart.“
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