Albrecht Pallas, Sprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, hat zum gestrigen Demonstrationsgeschehen und dem zughörigen Polizeieinsatz in Dresden eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gerichtet (Drucksache 7/3921). Er nimmt darin Bezug auf die Videos des Vorfalls und die Diskrepanz zur offiziellen Darstellung durch die Polizei.

Pallas mahnt dabei zur Besonnenheit: „Mir ist es wichtig, den Vorfall aufzuklären. Bei eventuellem Fehlverhalten müssen die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Es ist bei solchen Ereignissen nicht hilfreich, wenn Politiker vorschnell und reflexartig Beamte einseitig in Schutz nehmen – genauso wie es nicht richtig ist, pauschal zu verurteilen.“

Der Text der Anfrage des Abgeordneten Albrecht Pallas (SPD-Fraktion):

Vorbemerkung:
Am 20.09.2020 kam es während der Demonstration „Evacuate them all“ in Dresden zu einem Vorfall bei dem ein Polizist gegenüber Demonstranten den Satz äußerte „Schubs mich und du fängst dir eine Kugel“ und seine Hand an seine Waffe legte. Laut Erklärung der Polizeidirektion Dresden war der Polizist gerade dabei Beweismittel zu sichern. Mehrere Videos des Vorfalls kursieren inzwischen in den sozialen Medien, die einen anderen Ablauf nahelegen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Warum teilt die Polizeidirektion Dresden in der Medieninformation mit, dass der Polizist Beweismittel sichert, während aus den Videos nichts dergleichen hervorgeht? Welche Informationen, außer den Aussagen des Polizisten, liegen der Polizei für den Beweis dieser Angabe vor?

2. Die Aussage des Polizisten und das Verhalten des Polizisten könnten verschiedene Straftatbestände erfüllen. Inwiefern werden dazu Ermittlungen aufgenommen und bleibt die Polizeidirektion bei ihrem Standpunkt, dass es keine disziplinarischen Ermittlungen geben wird?

3. Aus einem Video wird deutlich, dass der Polizist nicht nur die Hand an den Holster gelegt, sondern dass er das Holster geöffnet und die Waffe gegriffen hatte.

Wie bewertet das SMI dieses Verhalten? Wie ordnet sich das in die Polizeidienstvorschriften zum Umgang mit Schusswaffen vor einer Menschenmenge bzw. einer Demonstration ein?

4. Wie erfolgt die Einsatznachbereitung und Auswertung dieses Vorfalls durch die Polizeidirektion Dresden und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Montag, der 21. September 2020: Feuer frei bei der Polizei

Montag, der 21. September 2020: Feuer frei bei der Polizei

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