Die Agrarministerkonferenz hat am Freitag (25.9.) im saarländischen Weiskirchen auf Initiative des sächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministers Wolfram Günther beschlossen, bei der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU die Gemeinwohlprämie in die Betrachtung nehmen.
„Ich freue mich, dass die Ressortchefinnen und -chefs der Länder unseren Antrag unterstützt haben. Wenn man Umweltschutz in der Fläche betreiben will, geht das nicht ohne die Landwirtschaft. Wir wollen, dass Landwirtinnen und Landwirte nicht mehr als Bittsteller abhängig von immer neuen Förderprogrammen sind, sondern dass sie als Umweltdienstleister entlohnt werden und diese Entlohnung verlässlich in ihre betriebswirtschaftliche Planung einkalkulieren können. Die Idee dahinter ist einfach: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, so der Minister.
Die Gemeinwohlprämie sieht vor, Landwirtinnen und Landwirte systematisch für erbrachte Umweltleistungen zu entlohnen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU regelt die flächengebundenen und an bestimmte Umweltmaßnahmen gebundenen Zahlungen an die Landwirtschaft in den Mitgliedsstaaten.
Gemäß dem heutigen AMK-Beschluss soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der AMK das Gemeinwohlprämien-Modell des Deutschen Verbands für Landschaftspflege als Variante der Ökoregelungen in die nationale Ausgestaltung der GAP aufnehmen. Das Modell sieht 19 Maßnahmen vor, die von den Landwirtinnen und Landwirten freiwillig erbracht werden können und die nach einem differenzierten Schlüssel entlohnt werden sollen.
Dazu zählen unter anderem die kleinteilige Ackerbewirtschaftung, die Anlage von Blüh- und Nützlingsstreifen, Weidehaltung oder bestimmte Stoffkreisläufe im Betrieb.
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