In Zeiten der Pandemie kommen Glücksmomente gelegen. Klingelt das Telefon und eine sympathische Stimme erklärt, dass man Geld gewonnen habe und nur noch die Adresse mitzuteilen brauche, sind viele geneigt, ihre Daten preiszugeben. Zu verlockend ist die Vorstellung, endlich auch einmal gewonnen zu haben. Die Ernüchterung folgt meist nur ein paar Tage später, wenn plötzlich eine Bestätigung zum Beispiel über ein Gewinnspiel-Abo oder ein Zeitschriften-Abo erfolgt und 89 Euro in Rechnung gestellt werden.
„Wir raten Betroffenen, einem solchen Vertragsschluss unverzüglich zu widersprechen und ihr Bankkonto im Auge zu behalten, sodass sie unberechtigte Abbuchungen schnell bemerken“, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB.
Aber auch per Post wird oft mit vermeintlich sicheren Gewinnen geworben. „Status Bestätigter Gewinner“, „aufrichtige Glückwünsche“ und weitere blumige Floskeln gaukeln etwa vor, die 1.000 Euro Gewinn bereits im Portemonnaie zu haben. Am Ende ist man dann aber nach Rücksendung des Gewinnnachweises doch nur derjenige, der als Trostpreis einen Einkaufsgutschein in Höhe von 3 Euro erhält, einlösbar innerhalb kurzer Frist und mit einem Mindestbestellwert von 25 Euro. Hier gewinnt aus Sicht von Kahnert nur der Anbieter.
Die Absender dieser Gewinnversprechen geben sich viel Mühe dabei, einen vermeintlich sicheren Gewinn anzupreisen. Gleichzeitig halten sie sich mit ihren Formulierungen alle rechtlichen Hintertüren offen. Die Juristin der Verbraucherzentrale rät davon ab, diese Briefe zu beantworten. „Widersprechen Sie lieber der Nutzung Ihrer Daten schriftlich, um künftige Zusendungen damit von vornherein zu unterbinden.“ Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief bereit.
Betroffene können sich auch telefonisch bei der VZB beraten lassen:
- Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
- E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
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