Reiserückkehrer aus dem Ausland können sich ab sofort auch an den sächsischen Autobahnen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Jeweils ein Testcenter an der A4 bei Görlitz (Fahrtrichtung Dresden, Parkplatz „An der Neiße“) und an der A17 bei Bad Gottleuba (Fahrtrichtung Dresden, Parkplatz „Am Heidenholz“) haben den Betrieb aufgenommen.
Es handelt sich um mobile Testcenter, keine „Drive-In-Stationen“. Sie sind täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Das Gesundheitsministerium hat für die Testcenter Verträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen und dem Malteser Hilfsdienst geschlossen.
Testen lassen kann sich jeder, der aus dem Ausland einreist – aus Risiko- und Nicht-Risikogebieten. Das Angebot ist innerhalb von 72 Stunden nach Einreise kostenlos. Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt eine Testpflicht. Sie können sich kostenlos auch beim Hausarzt oder bei den Testcentern an den Flughäfen testen lassen oder ein negatives Testergebnis vorlegen, dass bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: „Noch sind die Infektionszahlen in Sachsen moderat. Aber die Gefahr, dass sich das Coronavirus in Sachsen durch die Urlaubszeit wieder ausbreitet, ist real. Viele ahnen vielleicht gar nicht, dass sie sich in den Ferien angesteckt haben und das Virus unerkannt weiterverbreiten. Das aber gefährdet Menschen. Daher bitte ich alle Urlauber, die jetzt zurückkehren: Lassen Sie sich testen! Nutzen Sie das Angebot.“ Derzeit können in Sachsen rund 9600 Tests täglich durchgeführt werden.
Die Kosten für die Tests übernimmt gemäß der Verordnung des Bundes der Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den Kosten der Infrastruktur der Testcenter.
Die sächsische Quarantäne-Verordnung behält ihre Gültigkeit. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten direkt nach der Ankunft in Quarantäne begeben. Auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses sind sie verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Die Gesundheitsämter können diese Personen bis zu 14 Tage nach Einreise der Beobachtung unterwerfen.
Ausführliche Hinweise für Reiserückkehrer finden Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html
Die ständig aktualisierte Übersicht des Robert Koch-Instituts zu Risikoländern finden Sie hier:
https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete
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