Um mehr junge Medizinerinnen und Mediziner mit Begeisterung für den vielseitigen Beruf des Hausarztes in den ländlichen Raum zu locken, plant die Staatsregierung mit dem Sächsischen Landarztgesetz eine Landarztquote für Humanmedizin im Freistaat Sachsen. Das Kabinett hat den Entwurf heute zur Anhörung freigegeben. Mit dieser Quote wird ein Sonderkontingent von jährlich über 30 Studienplätzen für Humanmedizin bereitgestellt.
Die jeweilige Vergabe dieser Studienplätze ist mit der Verpflichtung verknüpft, nach Abschluss der fachärztlichen Ausbildung in der Allgemeinmedizin für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im ländlichen Raum tätig zu sein.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Mit dem Landarztgesetz schaffen wir Perspektiven für die Zukunft junger Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum. Ich freue mich sehr, dass wir heute im Kabinett diesen wichtigen Schritt beschließen konnten. Wir erhoffen uns hiervon entscheidende Impulse für die Verbesserung der medizinischen Versorgung auf dem Land.“
Hintergrund: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für 3 von 48 Planungsbereichen bereits bestehende Unterversorgung und für 31 von 48 Planungsbereichen drohende Unterversorgung bei der hausärztlichen Versorgung festgestellt. (Stand: 30.04.2020)
Von den rund 2.600 in der hausärztlichen Versorgung tätigen Ärzten sind 11 % älter als 65 Jahre und 28 % sind 60 Jahre und älter. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Ärzte in den nächsten fünf bis sieben Jahren aus der hausärztlichen Versorgung ausscheiden wird.
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