Während der vorlesungsfreien Zeit an Sachsens Hochschulen und der Berufsakademie laufen die Vorbereitungen für das kommende Wintersemester 2020/21. Wie im vergangenen Sommersemester auch sollen Großveranstaltungen, besonders zahlreich besuchte Vorlesungen und akademische Feiern wie etwa zur Immatrikulation in Präsenz vermieden werden.
Allerdings sollen besonders im Blick auf Studienanfängerinnen und -anfänger so viele Präsenzveranstaltungen wie angesichts der Corona-Pandemie verantwortbar sind, ermöglicht und unter Beachtung der jeweils aktuellen Hygienebestimmungen umgesetzt werden. Alle Planungen stehen zweifelsfrei unter dem Vorbehalt der Entwicklung der Infektionszahlen.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: „Das für Studierende und Hochschulangehörige auf allen Ebenen extrem herausfordernde Sommersemester hat gezeigt, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie die unterschiedlichen Herausforderungen der Pandemie flexibel bewältigt haben. Dafür bin ich außerordentlich dankbar. Flexibilität ist angesichts der Unwägbarkeiten des Infektionsgeschehens auch weiterhin das Gebot der Stunde.
Das Wissenschaftsministerium ist in engem, regelmäßigen Kontakt zur Landesrektorenkonferenz und den Hochschulen, um die passenden Maßnahmen für eventuelle neue Rahmenbedingungen vereinbaren zu können. Hochschulen und Berufsakademie sind in der Lage, kurzfristig zu reagieren. Trotz Einschränkungen durch die Pandemie bleiben die Studienbedingungen in Sachsen sehr gut.“
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Sachsen (LRK), Professor Klaus-Dieter Barbknecht sagt: „Das vergangene Semester war für die Hochschulen finanziell wie personell eine große Herausforderung. Wie die zahlreichen digitalen Lehrangebote der sächsischen Hochschulen zeigen, haben die Lehrenden und Studierenden dieses Semester trotz aller Widrigkeiten bestens gemeistert. Die sächsischen Hochschulen stehen auch während der Pandemie für exzellente Lehre und Forschung.“
Für die Lehre insgesamt wird das Wintersemester 2020/ 2021 wie das vergangene Sommersemester ein sogenanntes hybrides Semester. Das bedeutet, dass Lehrveranstaltungen, bei denen im Hinblick auf pandemiebedingte Hygienemaßnahmen ein Zusammentreffen kleiner Lerngruppen möglich ist, als Präsenzangebote durchgeführt werden. Wo dies nicht möglich ist, bleibt es bei digitalen Lehrangeboten, zum Beispiel bei Vorlesungen mit großen Studierendengruppen.
Ziel ist es weiterhin, für die Studierenden ein Semester anzubieten, das einem qualitativ hohen Studienstandard entspricht. Dabei profitieren die Hochschulen nicht nur von den Erfahrungen des vergangenen Semesters. Bereits davor konnten die sächsischen Hochschulen im Rahmen des Arbeitskreises e-Learning der LRK ein Know-how aufbauen, mit dem sie auch im bundesweiten Vergleich gut dastehen.
Die Staatsregierung hat die Digitalisierung der Hochschullehre nach eigenen Möglichkeiten finanziell unterstützt und will dies auch weiterhin tun. Auf eine Förderung des Bundes für digitale Hochschullehre werden sich die sächsischen Hochschulen intensiv vorbereiten und – wenn ein solches Förderprogramm ausgeschrieben ist – die sich daraus ergebenden Chancen für das Hochschulwesen in Sachsen nutzen.
Die fünf Kunsthochschulen nehmen im Hinblick auf die Digitalisierung allerdings eine Sonderstellung ein. Dort sollte sich der digitale Unterricht auf die wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen beschränken. Der künstlerische Unterricht, vor allem der Einzelunterricht in allen praxisorientierten musikalischen und bildkünstlerischen Bereichen muss im Sinne der Studienqualität in Präsenz angestrebt werden.
Die Hochschulen gewährleisten auf Basis des Hochschulfreiheitsgesetzes und der Hochschulautonomie, dass die aktuell nicht erbringbaren Studienleistungen von Studierenden, wenn erforderlich, in verlängerten Regelstudienzeiten erbracht werden können. Auch damit haben die Hochschulen selbst die Möglichkeit, den Auswirkungen der Pandemie auf den Lehrbetrieb angesichts der unterschiedlichen Herausforderungen individuell zu begegnen.
Mitte März hatte sich das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen in einer Telefonschaltkonferenz mit der Landesrektorenkonferenz auf eine Reihe von Eckpunkten zum damals bevorstehenden Sommersemester geeinigt. Neben einer Verschiebung des Vorlesungsbeginns und anderer Präsenzveranstaltungen auf frühestens 4. Mai 2020 wurde die Schließung der Einrichtungen der Hochschulen für Veranstaltungen und Besucher sowie der Lesesäle der Bibliotheken vereinbart.
Außerdem wurde ein frühestmöglicher Vorlesungsbeginn mit Lehrformaten, die eine Präsenz der Studierenden nicht erfordern, die Durchführung von Prüfungen unter besonderen Hygienebedingungen (z. B. der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Menschen) Prüfungen – soweit diese nicht verschiebbar sind – und die Erhebung des Bedarfs an und Versorgung mit Schutzausstattungen im Zusammenwirken mit dem Innenministerium festgelegt.
Darüber hinaus wurden regelmäßige Lagebilder erstellt. In wöchentlichen Telefonschaltkonferenzen des SMWK mit der LRK etwa wurde sichtbar, dass die Hochschulen in sehr kurzer Zeit ein umfassendes Lehrprogramm jenseits der Präsenzlehre anbieten konnten. Die wesentlichen Teile des Semesterbetriebs wurden über digitale Lehrformate aufrechterhalten.
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