Zum 30. Jahrestag der Unterzeichnung des Einigungsvertrages erklären Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linksfraktion, und Luise Neuhaus Wartenberg, Ostbeauftragte der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Linken: „Bei aller berechtigten Freude über die Einheit sollten wir deren Defizite nicht vergessen.“
„Die DDR kam zur Bundesrepublik durch Beitritt gemäß dem damaligen Art. 23 Grundgesetz – nicht durch die Inkraftsetzung einer neuen, zwischen Ost und West gemeinsamen entwickelten Verfassung, wie es Art. 146 GG eigentlich vorsieht. Die Integration ins ökonomische und politische System der alten Bundesrepublik hatte absoluten Vorrang vor der sozialen und kulturellen Integration.
Die Folgen dieses ,exekutiven Kraftakts‘ spüren wir bis heute, nicht nur im Lebensgefühl vieler Ostdeutscher, die sich als Bundesbürger zweiter Klasse und ihre Lebensleistung nicht anerkannt sehen. Es wird noch Jahre dauern, bis auf beiden Seiten der früheren Staatsgrenze wechselseitiges Verständnis für die unterschiedlichen sozialen und kulturellen Fragen bestehen wird.
Eine kulturelle und politische Selbstverständigung der Bürgerinnen und Bürger über das neu zu konstituierende Gemeinwesen wurde mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik verfehlt. Das Ergebnis hätte eine neue, gemeinsame Verfassung sein können. Laut Hannah Arendt besteht im Prozess der Verfassungsgebung aber die eigentliche Neugründung des republikanischen Gemeinwesens. Dass sie unterblieb, trotz eines Verfassungsentwurfs des Runden Tisches, stellt das größte Manko der Einheit dar.“
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger
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