Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat ein Urteil gegen die Primastrom GmbH erzielt, das den Kundinnen und Kunden der Telekommunikationssparte des Unternehmens zu Gute kommt. Das Unternehmen ließ angehende Kunden bei Vertragsabschlüssen für Telefon und Internet ein Beiblatt unterschreiben. Fast alle darin enthaltenen Klauseln sind unzulässig, da sie die Beweislast für Verbraucher erheblich erschweren können, wenn diese gegen den Vertrag vorgehen wollen. Primastrom darf dieses Beiblatt nun nicht mehr verwenden und sich auch nicht mehr darauf berufen.
Bei der VZB beschweren sich immer wieder Verbraucher über die Primastrom GmbH. So auch zu dem Beiblatt mit dem Titel „Wir wollen Ihr Vertrauen stärken!“, das angehende Primastrom-Kunden unterschreiben sollten. Die Aussagen in dem Beiblatt betreffen vor allem das Verhalten der Mitarbeiter des Unternehmens beziehungsweise dessen Vertriebspartner in der Verkaufssituation.
„Beispielsweise sollten Kunden bestätigen, dass sich Primastrom-Mitarbeiter nicht als Angestellte eines anderen Telekommunikationsunternehmens vorgestellt oder behauptet hätten, dass es beim bisherigen Anbieter des Verbrauchers Versorgungsschwierigkeiten gäbe“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB.
In einer weiteren Klausel sollten Kunden, die vor dem Jahr 1935 geboren sind, sogar gesondert bestätigen, dass sie die Zusatzvereinbarung verstanden haben. „Diese Alters-Klausel will unserer Ansicht nach Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit älterer Menschen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausschließen und nutzt die Verletzlichkeit dieser Gruppe aus“, kritisiert Scherer.
Die meisten Zusagen auf dem Beiblatt benachteiligen Verbraucher erheblich. „Wir mussten befürchten, dass Verbraucher, die das Beiblatt unterschrieben hatten, nicht gegen einen aus ihrer Sicht zweifelhaften Vertrag vorgehen würden. Denn die Beweisführung könnte durch die Zusagen erheblich erschwert sein“, ergänzt Scherer.
Daher hatte die VZB das Unternehmen Anfang November 2019 abgemahnt und aufgefordert, auf die Klauseln in dem Beiblatt zu verzichten. Da der Anbieter dem nicht nachgekommen war, hat die VZB Klage eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Klauseln gerichtlich prüfen zu lassen. Im Juli 2020 ist ein Anerkenntnisurteil ergangen, das Primastrom verpflichtet, die verbraucherunfreundlichen Klauseln nicht mehr zu verwenden (LG Berlin, AZ: 16 O 107/20).
Wer individuelle Fragen zu untergeschobenen Verträgen hat, kann sich zur Prüfung des Falls an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
Telefonische Beratung bei der VZB:
• Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
• E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
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