Die erweiterte Innenstadt gewinnt an Bedeutung und der Wert des städtischen Raumes steigt, weil der Platz knapp wird: Um diesem geänderten Rahmen Rechnung zu tragen, legt die Stadt jetzt seit 2011 erstmals eine neue Parkgebührenordnung vor, die für bewirtschaftete Stellplätze im öffentlichen Raum gilt. Auch der fortgeschriebene Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan hatten bereits Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung vorgesehen.
Ein durchschnittlicher Parkplatz benötigt etwa 12,5 Quadratmeter Fläche – angesichts der sich verdichtenden Stadt und zunehmender Flächenkonkurrenzen muss auch der für das Parken zur Verfügung gestellte öffentliche Raum in seinem Preis den Wert für die Stadtgesellschaft widerspiegeln. Er sollte zudem in einem fairen Verhältnis zum Preis einer Fahrkarte des Öffentlichen Personennahverkehrs stehen. Beidem soll in Leipzig mehr entsprochen werden.
So ist geplant, die bisher drei Parkzonen auf zwei zu reduzieren und die Parkgebühren für Autos und Busse zu erhöhen. Die bisherigen Zonen 1 (Innenstadt) und 2 (etwa: Tangentenviereck) werden zusammengefasst zur Zone 1, hier kostet eine halbe Stunde Parken mit dem PKW künftig 1,50 Euro (statt bisher 1 Euro beziehungsweise 70 Cent), für Busse 4,50 Euro. Die Zone 3 wird zur Zone 2, hier kostet das Parken künftig 50 statt 30 Cent pro halbe Stunde, Busse stehen hier 30 Minuten lang für 1,50 Euro.
Die Parkgebühren sollen laut Luftreinhalteplan in einem ausgeglichenen Verhältnis zu den Einzelfahrkarten des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stehen. Dem kommt die Stadt weiter entgegen, so dass es ab vier Stunden Parkdauer für zwei Personen in der Innenstadt günstiger wird, vom privaten PKW auf Bus und Bahn umzusteigen. Die Nutzung von Parkhäusern und dem ÖPNV soll auch deshalb finanziell attraktiver werden, damit sich nicht zuletzt der Parkdruck, gerade bei größeren Veranstaltungen, reduziert.
Zudem wird mit der neuen Verordnung künftig eine pauschale Jahresgebühr von 900 Euro für Carsharing-Fahrzeuge eingeführt, um hierfür Anreize zu schaffen. Diese Gebühr kann sich verringern, etwa wenn die Anbieter auch in städtischen Randbereichen vertreten sind. Elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge sind von dieser Gebühr ganz befreit.
Dynamisch steigende Parkgebühren im Waldstraßenviertel wurden vom Verkehrs- und Tiefbauamt zwar geprüft, sind jedoch als unangemessen und unverhältnismäßig.
Im Jahr 2016 und 2017 lagen die Parkgebühreneinnahmen bei rund 2,7 Millionen Euro. Sollte sich das Parkverhalten aufgrund der erhöhten Gebühren nicht wesentlich ändern, rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1 Million Euro.
Um die 216 Parkscheinautomaten der Stadt umzustellen, müssen rund 108.000 Euro investiert werden. Die Zeit für die Programmierung beträgt etwa acht Wochen. Der Stadtrat entscheidet abschließend über die Verordnung und die neuen Preise.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger
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Es gibt 3 Kommentare
Na Moment!
Das Gewerbe in der Innenstadt sollte sich wohl kaum darauf berufen, dass seine Kunden mit dem Auto hinfahren können. Können Sie, aber eben zum “Innenstadtpreis”.
Wer IN der Stadt arbeitet weiß um die Lage, und wohnt entweder in der Nähe oder fährt ÖPNV, aber nicht 30km von sonstwo in die Stadt.
Wie sähe es denn aus, würde jeder, der in der Stadt arbeitet, mit dem Auto kommen? Das funktioniert vielleicht gerade noch in einem Gewerbegebiet.
Gelegentlich wird mich das auch schmerzen, oder aber ich suche Alternativen.
Da sich “der Markt eben nicht von allein richtig reguliert”, muss man leider nachhelfen.
Da fällt mir übrigens das Thema wieder ein: autofreie Innenstadt. Das würde jeder, der sich dort aufhält, bestimmt begrüßen…
Und ja: auch der ÖPNV muss sich verbessern. Aber das dauert eben.
Leidtragende sind vor allem die Gewerbetreibenden in der Innenstadt und die dort arbeitenden.
Das passt ins Konzept von Herrn Jung, der die Innenstadt seit Jahren immer unattraktiver macht, sich aber in der Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Politik wundert.
Warum sind nicht alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge von den Parkgebühren befreit?