Für das Sanierungsgebiet „Alte Ortslage Stötteritz“ soll in diesem Jahr planmäßig die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Damit entfallen für den 19 Hektar großen Bereich der alten Ortslage zwischen dem Stötteritzer Wäldchen, der Langen Reihe, der Schlesierstraße und Teilen der Sommerfelder Straße die Vorschriften des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. Baugesetzbuch). Dies hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag des Baudezernats auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber.
Wenn die Sanierungsziele für ein Gebiet weitgehend erreicht sind, müssen die entsprechenden Satzungen aufgehoben werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung kann in der alten Ortslage Stötteritz künftig auch ohne den Status als Sanierungsgebiet gewährleistet werden.
In den Jahren zwischen 1995 und 2020 wurden vor Ort insgesamt 5 Millionen Euro investiert, davon rund 3,33 Millionen Euro Fördermittel von Bund und Land. Mehr als zwei Drittel der Wohngebäude fanden sich zu Beginn der Sanierungsmaßnahme in schlechtem baulichen Zustand. Aufgrund dieser Bausubstanz und des hohen Leerstands wurden ab den 1990er Jahren zunächst das gründerzeitliche Quartier aufgewertet. So flossen etwa 1,46 Millionen Euro in die Sanierung privater Gebäude.
Der Verfall konnte gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden. Wichtige Impulse kamen etwa von der Neuordnung des Blockes zwischen Holzhäuser Straße und Schlesierstraße. Hier wurden zahlreichen Brachflächen revitalisiert und die Einkaufsmöglichkeiten etwa durch das Ortsteilzentrum Holzhäuser Straße erweitert. Auch die Umgestaltung des nördlichen Bereichs, etwa des Stötteritzer Wäldchens und des Marienplatzes, prägen heute ganz entscheidend das Erscheinungsbild von Stötteritz und die Wohnqualität im Quartier.
So wurde unter anderem ein Wohngebäude im Bereich des Hopfengartens abgerissen und dieser Teil dann in das Wäldchen integriert. Der Teich auf Höhe des Grundstückes Oberdorfstraße 15 wurde mit Fördermitteln saniert. Gestalterische und zum Teil verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenraum verbesserten zudem die Situation in der alten Ortslage.
Nach den Regelungen des Baugesetzbuches haben die Grundstückseigentümer spätestens nach Aufhebung der Satzung Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zu zahlen (§ 154 Baugesetzbuch). Bereits vor Aufhebung der Satzung nahm die Stadt rund 1,4 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet ein. 67 Prozent der Grundstücks- und Wohnungseigentümer machten von der Option auf frühzeitige Ablöse Gebrauch.
Städtebauliche Sanierungsverfahren sollen die Lebensqualität steigern, entsprechende bauliche Missstände beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt insgesamt fördern. Weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/ausgleichsbetrag-sanierungsgebiet.
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