Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der S 303 westlich von Falkenstein/Vogtland erlassen. Damit verfügt der Träger des Vorhabens, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), über Baurecht.
„Die Genehmigung für den Straßenneubau von Falkenstein nach Neustadt/Vogtland bringt viele Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger im oberen Göltzschtal. Denn die Falkensteiner Innenstadt wird von Verkehrslärm und Abgasen entlastet, die Fahrzeiten werden deutlich kürzer und die Verkehrssicherheit auf der neuen Strecke steigt erheblich. Das ist gut für die Lebensqualität im oberen Vogtland“, erläutert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Das Vorhaben führt die Ortsumgehung Göltzschtal (B 169) von Falkenstein/Vogtland als S 303 in Richtung Neustadt/Vogtland fort. Der Straßenneubau schließt am Kreisverkehr an der B 169 zwischen Siebenhitz und Falkenstein an. Die Trasse verläuft von dort auf 800 Meter Länge in südliche Richtung, entlang des Flüsschens Treba, über landwirtschaftlich genutzte Fläche. Am Ortseingang Neustadt/Vogtland bindet sie in die bestehende S 303 ein.
Die direkte Streckenführung von der B 169 in Richtung Neustadt/Vogtland entlastet die Bewohner der Falkensteiner Innenstadt von Verkehrslärm und Fahrzeugabgasen. Zugleich erhöht die Führung des Verkehrs über die moderne Neubaustrecke die Verkehrssicherheit.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Reihe von Maßnahmen ausgeglichen. Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehören der Rückbau und die Rekultivierung des alten Straßenkörpers im Einmündungsbereich der vorhandenen S 303, die Anlage von Gehölzsäumen an der Treba auf einer Fläche von rund 6.000 Quadratmetern und die Anlage eines rund 700 Quadratmeter großen Laichgewässers für Amphibien.
Des Weiteren werden rund 22.700 Quadratmeter bisher intensiv genutzter landwirtschaftlicher Nutzfläche zukünftig extensiv als Grünland bewirtschaftet. Auf diese Weise wird neuer Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in der Stadt Falkenstein und in der Gemeinde Neustadt/Vogtl. vom 02.09.2020 bis zum 16.09.2020 öffentlich ausgelegt und den Betroffenen zugestellt.
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