Zur gegenwärtig stattfindenden Überprüfung der „Rundverfügung zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis sowie zur Strafzumessung und zu sonstigen Rechtsfolgen“ durch das Justizministerium erklärt Franz Sodann, Mitglied der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Von der noch im Februar 2019 durch die damaligen Abgeordnete und heutigen Justizministerin Meier an der Rundverfügung geäußerte Kritik scheint nichts übrig geblieben zu sein. Die gegenwärtige Prüfung der Sinnhaftigkeit der Rundverfügung ist zu begrüßen, jedoch ist diese nur auf die im Koalitionsvertrag benannten Ziele beschränkt.“
„Die tatsächliche Umsetzung der Rundverfügung und deren Auswirkung auf die Handlungsfähigkeit der Justiz wird unverständlicherweise nicht geprüft. Hierzu verfügt die Staatsregierung offensichtlich nicht über valides Datenmaterial und ist auch nicht bereit, solches zu erheben, wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/2823 ergab. Dies ist zu kritisieren.
Wir bleiben bei unserem Ansatz, wonach eine wirksame Kriminalpolitik zuallererst immer nach einer Staatsanwaltschaft verlangt, die ihre Ressourcen dort einsetzt, wo die schwerwiegendsten Taten begangen werden und wo die größten Schäden entstehen und nicht zuvorderst Kleinstdelikte zu verfolgen, nach dem Motto ‚Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen‘. Die personell knapp besetzte sächsische Justiz muss effektiv eingesetzt werden.“
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