In Sachsen können sich weitere Personengruppen befristet einmalig und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Die Regelung gilt für Erzieherinnen und Erzieher, Schulsozialarbeiter sowie Personal in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe, sofern sie bis einschließlich 30. September 2020 aus dem Urlaub zurückkehrt sind. Das Kabinett hat die Anpassung der Testkonzeption zur Vermeidung der Ausbreitung von Covid-19 Erkrankungen zur Kenntnis genommen.
Das Angebot gilt ungeachtet der jeweiligen Arbeitgeberverantwortung und Trägerschaft. Es berücksichtigt die gesundheits- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Versorgung pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger und der Absicherung der Schulsozialarbeit, der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen der Kindertagespflege, Eingliederungshilfe, sowie Kinder- und Jugendhilfe.
Staatsministerin Petra Köpping erklärt: „Das Angebot kann dabei helfen, Betreuungsstrukturen vor dem Eindringen der Infektion in der Nach-Urlaubszeit zu schützen. Das ist mir sehr wichtig. Ich freue mich, dass wir nun weiteren Personengruppen befristet bis zum 30. September 2020 ein Angebot zur einmaligen Testung unterbreiten können.“
Die betroffene Personengruppe umfasst rund 127 000 Menschen. Die Kosten werden vom Freistaat Sachsen im Rahmen der vom Kabinett am 9. Juni 2020 beschlossenen Testkonzeption getragen. Für die Testkonzeption stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.
ADFC Sachsen meldet stärksten Mitgliederzuwachs fürs erste Halbjahr 2020
ADFC Sachsen meldet stärksten Mitgliederzuwachs fürs erste Halbjahr 2020
Keine Kommentare bisher