Im Fall des besetzen Hauses im Leipziger Osten stellt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung klar, dass es keine Vermittlerrolle zwischen den Parteien einnimmt. Entsprechende Behauptungen seitens einiger Beteiligter in den vergangenen Tagen werden deutlich zurückgewiesen.
Die Stadt Leipzig verweist hingegen auf die allgemeinen städtebaulichen und baurechtlichen Rahmenbedingungen, die in dem Gebiet gelten. Vor allem wird betont, dass es sich bei der Besetzung um ein illegales Vorgehen handelt, das juristische Folgen haben kann.
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