Der Deutsche Presserat kritisiert die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, bestimmte Journalistinnen und Journalisten – die Mitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) – früher über Entscheidungen und Urteile zu informieren als andere. JPK-Mitglieder erhalten Pressemitteilungen bereits vor der Urteilsverkündung.
„Durch den zeitlichen Vorsprung wird ein bestimmter Kreis von Journalistinnen und Journalisten privilegiert, Kolleginnen und Kollegen außerhalb dieses Kreises werden benachteiligt“, so Volker Stennei, Sprecher des Deutschen Presserats.
Der Presserat hat daher den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in einem Brief aufgefordert, die Praxis der Vorab-Information von Mitgliedern der JPK zu beenden oder aber so auszudehnen, dass es nicht zu einer Benachteiligung von anderen Journalistinnen und Journalisten kommt.
Das Grundgesetz schützt die Presse- und Informationsfreiheit. Es verpflichtet zu Gleichbehandlung und sichert die freie Berufsausübung. „Diese Rechte sind gefährdet, wenn eine bestimmte Gruppe von Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Mehrheit privilegiert wird“, so Stennei weiter. Die Praxis der Vorab-Information ist an anderen Gerichten in Deutschland nicht üblich.
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