Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 18. Juli: Kurz vor ihrem Inkrafttreten hat der Freistaat Sachsen die neue Corona-Schutz-Verordnung online gestellt. Sie finden die Verordnung und eine Zusammenfassung sowie die neue Allgemeinverfügung Hygiene auch auf https://www.delitzsch.de/Corona_Schutz_Verordnung_ab_18072020. Direktlink zum neuen Bußgeldkatalog des Freistaates: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-7199
Neue Allgemeinverfügung für Kitas und Schulen gilt ab 18. Juli
Kurz vor ihrem Inkrafttreten hat der Freistaat Sachsen die neue Allgemeinverfügung für Kitas und Schulen online gestellt. Sie finden die Allgemeinverfügung und eine Zusammenfassung sowie ein Muster-Gesundheitsformular auch auf https://www.delitzsch.de/av_kitas_schulen_ab_18072020
Freistaat Sachsen: Hilfestellungen zu Allgemeinverfügungen und Corona-Verordnungen online und telefonisch
FAQ des Sozialministeriums (Antworten auf häufig gestellte Fragen): https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
Hotline des Sozialministeriums: 0800 100 0214 (Fragen zur Corona-Schutz-Verordnung sowie zur Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen: Montag bis Freitag 11 bis 15 Uhr, außer Feiertage. Fragen zu weiteren Themen: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr, außer Feiertage)
Hinweise zur Urlaubsplanung
Das Robert-Koch-Institut weist hier die internationalen Risikogebiete aus: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Einreisende nach Deutschland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht laut Sächsischer Quarantäne-Verordnung für 14 Tage die Pflicht zur Absonderung.
Ausgenommen sind nach der neuesten Änderung der Quarantäne-Verordnung Personen, die über einen ärztlichen Befund in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, aus dem sich ergibt, dass eine molekular-biologische Testung, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen vom Robert-Koch-Institut anerkannten Staat durchgeführt wurde, keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben hat. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.
Reisende aus einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland gelten laut dem Deutschen Städtetag nicht als ansteckungsverdächtig, soweit sie die Beschränkungen in dem besonders betroffenen Gebiet eingehalten haben.
Landkreis Nordsachsen: Hotline für Reiserückkehrer und Personen mit Symptomen
Wer über Atemprobleme klagt, zudem zur Risikogruppe zählt oder Kontakt mit einer nachweislich an Corona erkrankten Person hatte, muss sich telefonisch beim Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen melden.
Das gilt auch für Personen, die aus dem Ausland einreisen und gar keine Symptome haben.
Die Corona-Hotline des Landkreises ist montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr telefonisch unter 03421 758-5555 und -5556 erreichbar.
Machtgefälle im Kopf. Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 80 ist da: Was zählt …
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