Die Antragsfrist für die im Mai beschlossenen Hilfen für gemeinnützige Träger aus den Bereichen Energie, Klimaschutz, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft sowie Nachhaltigkeit wird verlängert. Verbände und Vereine, die durch die Corona-Pandemie eine Deckungslücke bei den allgemeinen Betriebskosten erfahren haben, können die Förderung nun bis zum 31. August 2020 beantragen.
Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wir gehen in die Verlängerung, damit die vielen Vereine und Verbände, die eine engagierte, oft ehrenamtliche und gesellschaftlich enorm wertvolle Arbeit leisten, tatsächlich die Härtefallhilfen nutzen können. Wir unterstützen sie, mit den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie klarzukommen.“
Die Förderung soll insbesondere zur Existenzsicherung der Verbände und Vereine dienen. Zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten können die Träger eine einmalige Zuwendung von bis zu 10.000 Euro erhalten. In besonders begründeten Fällen kann die Zuwendung bis auf 20.000 Euro erhöht werden. Die Förderung muss mindestens 1.000 Euro betragen.
Förderungen erhalten können als gemeinnützig anerkannte Träger, wenn sie auf folgenden Gebieten arbeiten:
* Natur-, Klima- und Umweltschutz
* Landschaftspflege
* Nachhaltigkeit
* Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur (einschließlich Vermarktung regionaler Erzeugnisse)
* Tier- und Pflanzenzucht oder
* Förderung erneuerbarer Energien und effizienter Energieverbrauch
Der Träger muss überwiegend im Freistaat Sachsen tätig sein.
Anträge können unter dem nachstehenden Link oder beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 33 – Förderung, gestellt werden.
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