Staatsminister Thomas Schmidt wurde am vergangenen Freitag (17. Juli 2020) vom Rat der Europäischen Union als neues ordentliches Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen benannt. Er wird in der 7. Mandatsperiode in den Jahren 2020 bis 2025 den Freistaat Sachsen im Ausschuss vertreten.
Der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung wird außerdem Mitglied in den beiden Fachkommissionen für Wirtschaft (Commission for Economic Policy ‒ ECON) und für Umwelt, Klimawandel und Energie (Commission for Environment, Climate Change and Energy ‒ ENVE) sowie in der Automotive Intergroup (CoRAI).
„Ich freue mich darauf, die sächsischen Belange auch auf europäischer Ebene zu vertreten. Der Ausschuss der Regionen ist die Stimme der Gemeinden, Städte und Landkreise. Es ist wichtig, dass ihre Anliegen in Europa gehört werden“, sagte Staatsminister Schmidt. „Zudem können wir in den beiden Fachkommissionen unsere Interessen mit Hinblick auf eine gute Entwicklung aller sächsischen Regionen direkt platzieren.“
Dabei können neben der Digitalisierung vor allem regionale Besonderheiten adressiert werden, wie etwa der Strukturwandel in den Braunkohleregionen oder unterschiedliche demografische Trends in Städten und Dörfern. Ein Anknüpfungspunkt wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Nachbarländern sein: Die grenzübergreifende wirtschaftliche Vernetzung ist auch in Zukunft ein Erfolgsfaktor für alle Beteiligten.
„Wir werden uns weiter hartnäckig auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die sächsischen Regionen bei der Vergabe von Finanzmitteln angemessen berücksichtigt und die bereits eingeforderten Erleichterungen im Beihilferecht umgesetzt werden“, sagte Staatsminister Schmidt. „Das ist notwendig, um zielgerichtete Anreize zur Neuansiedlung und Erweiterung von Unternehmen zu geben. Mein oberstes Ziel ist es, den Menschen in allen Regionen ein attraktives Lebensumfeld und berufliche Perspektiven in chancenreichen und innovativen Wirtschaftszweigen zu ermöglichen.“
Weiterführende Informationen:
https://www.smr.sachsen.de/ausschuss-der-regionen.html
Hintergrund:
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in Brüssel ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union. Seit dem Jahr 1994 vertritt und fördert er die Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im europäischen Entscheidungsprozess. Der AdR soll die Union zwischen den Völkern und Gebieten Europas stärken, indem die Entscheidungen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips möglichst bürgernah getroffen werden.
Die 329 AdR-Mitglieder (24 aus Deutschland) kommen zu Plenartagungen in Brüssel zusammen, um Stellungnahmen, Berichte und Entschließungen zu erörtern und zu verabschieden. Die Mitglieder nehmen an den Arbeiten der Fachkommissionen des AdR teil und können als Berichterstatter bestellt werden, um Stellungnahmen auszuarbeiten. Der AdR vertritt die Gebietskörperschaften in der gesamten Europäischen Union und gibt Stellungnahmen zu neuen Rechtsvorschriften ab, die Auswirkungen auf die Regionen und Städte haben (rund 70 Prozent aller EU-Rechtsvorschriften).
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