Auch der Freistaat Sachsen gibt den Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie mehr Zeit für die Aufrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Statt bis zum 30. September 2020 haben betroffene Unternehmen bis zum 31. März 2021 Zeit, um ihre Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung nachzurüsten.
Demzufolge werden Kassensysteme auch weiterhin nicht beanstandet, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31. August 2020 nachweislich in Auftrag gegeben wurde. Das gilt auch, wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist und eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
„Gerade der Einzelhandel oder die Gastronomie sind durch die Folgen der Corona-Pandemie stark belastet. Mit dieser Fristverlängerung wird ihnen bei dem Thema etwas Luft zum Atmen verschafft. Die Unternehmer sollen ihre Kraft und ihre finanziellen Mittel jetzt zuerst dafür einsetzen, wieder durchzustarten“, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Manipulationssichere Kassensysteme seien nach wie vor wichtig. „Für uns ist klar, dass ehrliche Unternehmer nicht benachteiligt werden dürfen. Aber die kleine Verschiebung um wenige Monate hilft jetzt in dieser für uns alle herausfordernden Situation“, so Vorjohann.
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