Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für das Verkehrsbauvorhaben „Verbindungsstraße zwischen S 82 und S 84n ꞌNach der Schiffsmühleꞌ“ an der Grenze zwischen Radebeul und Coswig abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt die Große Kreisstadt Radebeul über Baurecht.
„Mit dem Planfeststellungsbeschluss kann Radebeul die unterbrochene Gemeindestraße „Nach der Schiffsmühle“ wieder durchgängig befahrbar machen. Damit erhalten die Gewerbegebiete Radebeul-Naundorf und Coswig-Grenzstraße ihre direkte Verbindung zu den Wohngebieten im Norden und zur Meißner Straße zurück. Der Ersatz der Bahnübergänge durch eine Brücke schafft erstmals eine leistungsfähige und sichere Verkehrsverbindung“ ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, das Projekt ein.
Zentraler Bestandteil der 600 Meter langen Trasse ist eine 120 Meter lange Straßenbrücke. Diese überspannt die Gleise der S-Bahn, der Fernbahn und einer Anschlussbahn. An den hier früher vorhandenen Bahnübergängen kam es zu langen Wartezeiten.
Die neue Verbindungsstraße erhält eine 7,50 bis 8 Meter breite Fahrbahn. Am nördlichen Ende wird die unübersichtliche Kreuzung mit der Meißner Straße und der Lößnitzstraße durch einen Kreisverkehr ersetzt. Am südlichen Ende bleibt es bei der Kreuzung mit der Friedrich-List-Straße und der Straße „An der Walze“. Das Veranstaltungshaus „Mega-Drome“ und das „WESTHotel“ erhalten eine separate und rechtlich gesicherte Zufahrt.
Die gesamte Trasse erhält einen 2,50 Meter breiten Gehweg sowie in beide Fahrtrichtungen jeweils 1,50 Meter breite Fahrradschutzstreifen. An der nördlichen Brückenrampe wird ein separater Weg für Fußgänger und Radfahrer in Richtung Südstraße bzw. Bahnhof Coswig errichtet. Auf diese Weise verkürzen sich die Wege für beide Gruppen erheblich. Gegenwärtig steht Radfahrern auf zwei Kilometern Länge keine Querungsmöglichkeit der Bahntrasse zur Verfügung.
Des Weiteren entlastet die neue Verbindungsstraße viele Anwohnerinnen und Anwohner von Durchgangsverkehr. Zugleich schafft sie eine hochwassersichere Verbindung zwischen der Elbtalstraße Meißen-Dresden (S 84n) und der Meißner Straße (S 82).
Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören unter anderem die Entsiegelung und dauerhafte Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrs- und Siedlungsflächen. Auf einer Fläche von rund 2.800 Quadratmetern sind Gehölzpflanzungen vorgesehen. Es werden rund 2.500 Quadratmeter Extensivgrünland angelegt und eine 740 Quadratmeter große Streuobstwiese geschaffen.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans werden für zwei Wochen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Auslegungszeitraum und die Auslegungsorte werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
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